Gericht

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RECHTSstaat

Gericht
in der deutschsprachigen wikipedia

Ein Gericht (von althochdeutsch girihti ‚Urteil, Gericht, Satzung, Regel‘,
einer Ableitung zu ahd. rëht ‚recht, Recht‘, die schon früh mit ahd. rihten ‚recht, gerade machen;
in Ordnung bringen; herrschen; Recht sprechen‘ verbunden wurde[1])
ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).