Judikative

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Judikative
in der deutschsprachigen wikipedia

Der Rechtsbegriff der Judikative (lat.: iudicare, „Recht sprechen“;
früher auch Jurisdiktion genannt)
bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat,
ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.