Völkerrecht
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Völkerrecht
Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lateinisch ius gentium ‚Recht der Völker‘)
ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung,
durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten)
auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden.
Die Bezeichnung Internationales Öffentliches Recht wird seit dem 19. Jahrhundert oft synonym verwendet,
was auch auf den starken Einfluss des englischen Fachausdrucks public international law zurückzuführen ist.[1]
Wichtigste positivrechtliche Rechtsquellen des Völkerrechts sind die Charta der Vereinten Nationen
und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot,
das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist
und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet.
Das supranationale Recht gilt als Besonderheit des Völkerrechts,
weil es ebenfalls überstaatlich organisiert ist;
allerdings weist es durch die Übertragung von Hoheitsgewalt
auf zwischenstaatliche Einrichtungen einige Besonderheiten auf,
die nicht vollständig mit dem Völkerrecht erklärbar sind.