Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht

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Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht
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Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg,
die zum Ende der militärischen Feindseligkeiten der Alliierten
gegen das nationalsozialistische Deutsche Reich führte,[2][3]
wurde nach erfolglosen Verhandlungsversuchen der deutschen Seite
vom 6. Mai in der Nacht zum 7. Mai 1945
im Obersten Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte in Reims unterzeichnet
und trat am 8. Mai um 23:01 Uhr MEZ[4] in Kraft.
Die Kapitulations­erklärung wurde aus protokollarischen Gründen in Berlin-Karlshorst
im Hauptquartier der sowjetischen 5. Armee am 8./9. Mai wiederholt;
die formale Wiederholung war rechtlich bedeutungslos,
wurde von sowjetischer Seite aber dennoch als abschließende Ratifikation inszeniert
und wird wesentlich häufiger für historische Darstellungen herangezogen
als die rechtlich wirksame Kapitulation von Reims.[5][6]

Auch nach der bedingungslosen Kapitulation waren Teile der Wehrmacht noch in verschiedenen Ländern aktiv,
nicht entwaffnet oder unter alliiertem Kommando.

Die vier Hauptsiegermächte schlossen einen Monat später ein Abkommen,
das als Berliner Erklärung[7] bekannt wurde
und mit dem sie die oberste Regierungsgewalt
auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 übernahmen.
Die Kapitulation und die Berliner Erklärung
bildeten die Grundlage für den Viermächte-Status,
nach dem die Alliierten bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990
für „Deutschland als Ganzes“ verantwortlich blieben.