KPD-Verbot
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KPD-Verbot
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Das KPD-Verbot vom 17. August 1956 war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
nachdem die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 verboten worden war.
Es führte zur Zwangsauflösung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD),
dem Entzug ihrer politischen Mandate, dem Verbot der Gründung von Ersatzorganisationen
und Gerichtsverfahren gegen tausende Mitglieder.