Klaus Burgholzer

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brauner Anwalt

Österreich, Linz


meinanwalt.at
Mag. Klaus BURGHOLZER ist spezialisiert auf
Zivil­recht | Straf­recht | Verwaltungs­recht.

2020

rechtsanwalt.com 27. Februar 2020

Er glaubt wirklich er ist der STARANWALT in Linz in Sachen Bau
aber merkt nicht das er ein absolutes A….chl..ch ist wünsche ihm viel Glück
ich verstecke mich nicht hinter einer anonymen Rezession
er kann ja anrufen 0660-3086181

Dipl. Ing. Kulnik

2016

Ein Anwalt will keine "Ausländer" vertreten - das hat er jetzt davon
The Huffington Post von Valentina Resetarits
Veröffentlicht: 18/01/2016 14:20 CET

Wieder Nachrichten aus Österreich: Nachdem ein Arzt in Wien sich weigerte "Asylanten" zu behandeln
und das per Notiz an seiner Praxistür mitteilte, gab nun der Linzer Anwalt Klaus Burgholzer bekannt, keine "ausländischen Kriminellen" zu vertreten.

In einem Schreiben an die oberösterreichische Rechtsanwaltskammer (RAK) erklärte er nach Berichten des Kurier,
dass er es nicht für moralisch vertretbar halte, "ausländische Personen, die sich in unser Land begeben, um hier kriminellen Tätigkeiten nachzugehen, rechtsanwaltlich zu vertreten".

Seiner Weigerung liegt eine pikante Theorie zugrunde. Burgholzer geht nämlich davon aus,
dass "dem kriminellen Ausländer das Unrecht seiner Tat nicht bewusst (fehlendes Schuldbewusstsein)" sei.

Er werde "in keiner Weise davon abgehalten, weitere kriminelle Taten in unserem Land zu begehen (fehlende Spezialprävention)"
und werde andere Kriminelle dazu ermutigen, "in unser Land zu reisen, um hier Menschen auszurauben,
zu vergewaltigen, zu ermorden, einzubrechen, mit Drogen zu handeln und dergleichen mehr."

Auch zu seiner politischen Einstellung hält er sich in dem Schreiben nicht bedeckt:
"Aus moralischen Gründen und aus Gründen der Ideologie – ich bin politisch rechtsorientiert, also volkstreu und heimattreu –
ist es für mich nicht weiter vertretbar, kriminelle Ausländer als Verfahrenshelfer zu verteidigen".

Kammerpräsident Franz Mitterndorfer, der den Brief in die Hand bekam, kündigt nun Konsequenzen für den Anwalt an.
Eine Einstellung, wie Burgholzer sie in seinem Brief zur Schau stelle, habe mit Berufsethos nichts zu tun: "Wir werden das disziplinarrechtlich behandeln."

MIT FOTO
Linz: Anwalt will kriminelle Ausländer nicht verteidigen

Weil er "politisch rechtsorientiert, also volkstreu und heimattreu" ist.
Jürgen Pachner Jürgen Pachner 15.01.2016, 06:00

Anwalt will Ausländer nicht verteidigen
15.01.2016

Linzer Anwalt will ausländische Angeklagte nicht verteidigen
15. Jänner 2016, 10:23

Dahamist
11. Januar um 17:51

https://archive.ph/T7CE8
Klaus Burgholzer
Rechtsanwalt in Linz, Rechtsvertreter und enger Freund von Ludwig Reinthaler verweigert rechtsanwaltiche Vertretung von Ausländern.
Mag. Klaus Burgholzer begibt sich dabei auf disziplinarrechtlich verantwortliches Terrain,
zumal seine Äußerungen rassistisch definiert werden können und zudem wider die Pflichten eines Rechtsanwaltes verlaufen.
Im § 45a ff der RAO heißt es:
Für die Bestellung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe
können nur dann Gründe einer Ablehnung geltend gemacht werden, wenn wichtige Gründe vorliegen:
Das wären, besonders die Ausübung einer mit erheblichem Zeitaufwand verbundenen Tätigkeit im Dienst der Rechtsanwaltschaft
oder es sind persönliche Umstände anzusehen, die die Heranziehung als besondere Härte erscheinen ließen.
Verbreitet durch Ludwig Reinthaler:

Schreiben von Mag,. Klaus Burgholzer:
OÖ RAK
Gruberstraße 21
4020 Linz
per E-Mail
Linz, am 11.01.16
Mag. B./BN.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe bereits vor einigen Jahren der OÖ Rechtsanwaltskammer mitgeteilt, dass ich es für meine Person moralisch nicht vertretbar halte, ausländische Personen, die sich in unser Land begeben, um hier kriminellen Tätigkeiten nachzugehen, rechtsanwaltlich zu vertreten.
Ich habe bereits vor Jahren mitgeteilt, dass diese Vorgangsweise letztlich dazu führen wird,
dass immer mehr ausländische Kriminelle in unser Land kommen werden
und die Bevölkerung terrorisiert und mit Gewalt eingeschüchtert wird.
Diesen Bedenken wurde damals von der OÖ Rechtsanwaltskammer nicht Rechnung getragen.
Meinem Antrag auf Umbestellung wurde nicht stattgegeben.
Ich gehe davon aus, dass mittlerweile die OÖ Rechtsanwaltskammer meine damaligen Argumente nachvollziehen kann.
Ich halte daher diese noch einmal fest:
Durch eine erfolgreiche Strafverteidigung wird:
1. Dem kriminellen Ausländer das Unrecht seiner Tat nicht bewusst (fehlendes Schuldbewusstsein)
2. Er wird in keiner Weise davon abgehalten, weitere kriminelle Taten in unserem Land zu begehen (fehlende Spezialprävention) b
3. Auch andere kriminelle Ausländer werden, so wie in der Vergangenheit, massenhaft dazu ermutigt, bin unser Land zu reisen, um hier Menschen auszurauben, zu vergewaltigen, zu ermorden, einzubrechen, mit Drogen zu handeln und dergleichen mehr.
Aus moralischen Gründen und aus Gründen der Ideologie, – ich bin bekanntlich politisch rechtsorientiert,
also volkstreu und heimattreu
– ist es für mich nicht weiter vertretbar,
kriminelle Ausländer als Verfahrenshelfer zu verteidigen.
Es ist bekannt, dass zahlreiche OÖ Rechtsanwälte Mitglieder, ja sogar Funktioniere der ÖVP und der SPÖ sind
und sind diese beiden politischen Parteien hauptsächlich für die Überfremdung und Kriminalisierung unseres Land verantwortlich.
Ich bin daher der Meinung, dass vorzugsweise diese Rechtsanwälte zu Verfahrenshelfern für kriminelle Ausländer bestellt werden sollten.
Ich halte weiters fest, dass ich mich natürlich keinesfalls meinen anwaltlichen Verpflichtungen
– Verfahrenshilfe zu erbringen – entziehen möchte und ersuche,
mir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Opfer von Ausländerkriminalität <br – deren Zahl ja von Tag zu Tag größer wird – als Verfahrenshelfer anzuvertrauen.
Des weiteren fordere ich die OÖ RAK – als meine gesetzliche Interessensvertretung – auf, unverzüglich darauf hinzuwirken,
dass die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass mehrfach vorbestraften – und trotzdem nicht abgeschobenen (!) Ausländern, wie im hier vorliegenden Fall – Verfahrenshilfe nicht mehr gewährt werden kann.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Mag. Klaus Burgholzer

Rechtsanwaltsordnung (RAO)
http://www.dbj.at/sites/default/files/RAO.pdf

WPÖ- Weiße Partei Österreichs

Gleiches gilt für Mag. Burgholzer, wenn er als Anwalt für die WPÖ einschreitet, davon unberührt bleibt eine allfällige Haftung seiner Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung und erfolgt jede Beauftragung von Mag. Klaus Burgholzer als Rechtsanwalt für die WPÖ in Zukunft und auch rückwirkend für alle Rechtsvertretungshandlungen der Vergangenheit unter der Vereinbarung, dass die Haftung aus der beruflichen Tätigkeit von Mag. Klaus Burgholzer für allfällige rechtswidrig und schuldhaft der WPÖ beigefügte Schäden mit einer Höchstsumme von Euro 621.801,85 begrenzt wird, dies ist die derzeitige Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung von Mag. Burgholzer. Gem. § 17a RL-BA wird die Haftung von Mag. Klaus Burgholzer aus seiner beruflichen Tätigkeit unter Beachtung der allgemeinen Regeln des Zivilrechts auf die jeweilige gesetzliche Mindesthaftpflichtsumme beschränkt. Sollte ein Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Mag. Klaus Burgholzer nicht zu erlangen sein, so wird jedenfalls von der WPÖ gemäß der Haftungsfreistellung der WPÖ auf jede persönliche Haftung des Mag. Klaus Burgholzer verzichtet. Diese Vereinbarung gilt rückwirkend auch für bereits durchgeführte Rechtsvertretungshandlungen.

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