Prozeß Dirk Reinecke am 24.11.2008 im Amtsgericht Zossen
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» 26.11.08 14:46 «
Prozeß Dirk Reinecke am 24.11.2008 im Amtsgericht Zossen
Termin am AG Zossen um 15:20 Uhr im Saal 110 - Beginn: 15:49 Uhr
Auf Grund erheblichen Interesse der Öffentlichkeit an diesem Prozeß erschien der Sitzungssaal zu klein und die Richterin wollte den größten Teil der Öffentlichkeit den Zugang zur Gerichtsverhandlung verwehren.
Der Bevollmächtigte "Wolkenschieber", der sich als Senator für Recht – Mitglied des erw. Vorstandes – Bevollmächtigter nach § 7 (1) RDG des Rechtsnormen-Schutzverein e. V. mit Sitz in 23909 Ratzeburg auswies, rügte den Versuch der Richterin Mörke die Öffentlichkeit vom Prozeß ausschließen zu wollen.
Erst nach einer zweiten Rüge kam die Richterin Mörke dem Wunsch des Bevollmächtigten "Wolkenschieber" nach und ließ durch einen Justizbeamten prüfen, ob der größere Saal 1 im Erdgeschoss frei wäre.
Nach positiver Prüfung erfolgt der Umzug in den großen Sitzungssaal 1.
Um 16.00 Uhr erfolgte dann der Einlaß in Saal 1 im Erdgeschoß, in dem nun auch die gesamte Öffentlichkeit (ca. 35 – 40 Personen) Platz finden konnte.
Die Vorsitzende nimmt die Personalien auf und bei der Übergabe der Vollmacht und der BPA verweist der Bevollmächtigte auf den § 111 OWiG und das er die Personalausweise nur unter Vorbehalt herausgibt. (§ 111 OWiG – Täuschung im Rechtsverkehr)
Im Anschluß daran fordert der Bevollmächtigte die Richterin auf ihren Namen mitzuteilen. Die Richterin stellte sich als Frau Mörke vor.
Dann nutzte die Richterin den Moment und befragte den Beklagten Dirk Reinecke noch einmal zu Namen und Anschrift. Doch bevor sie in die Hauptverhandlung eintauchen konnte funkte der Bevollmächtigte mit den Worten dazwischen, dass er noch Rügen zu verlesen hätte.
1.) Der Bevollmächtigte rügte die fehlerhafte Ladung.
2.) Der Bevollmächtigte rügte den fehlerhaften Geschäftsverteilungsplan.
3.) Der Bevollmächtigte rügte die fehlende Gesetzesgrundlage. (§ 291 ZPO)
Die Richterin Frau Mörke sieht die Rügen als “eigene Ansicht“ an und erklärt auch gerade in bezug auf den Geschäftsverteilungsplan der beim AG Zossen vorliegt, dass dieser GVP den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würde.
Um exakt 16:07 Uhr stellt der Bevollmächtigte den Antrag, dass die Vorsitzende Frau Mörke bitte den Nachweis darüber erbringen möge gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein. Wolkenschieber machte diesen Antrag zum Gegenstand der Verhandlung und bestand auf einen sofortigen Beschluß.
Frau Mörke erklärte daraufhin das sie hier die zuständige Richterin wäre. Der Bevollmächtigte Wolkenschieber gab zu verstehen, dass er diese Frage nicht gestellt hätte. Er sagte; “das habe ich sie nicht gefragt, ich fragte sie danach ob sie ein gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG sind“.
Die Vorsitzende beantwortete diese Frage dann mit einem “Ja das bin ich“. Der Bevollmächtigte sagte dann mit dem Gesicht zur Öffentlichkeit gewendet; “Überlegen sie sich bitte ganz genau, was sie hier sagen, denn hier sitzen genügend Zeugen die das nun genau gehört haben“.
Im Anschluß daran um genau 16:11 Uhr, wurde Frau Mörke dann durch den Bevollmächtigten nach § 42 ZPO wegen Verdacht der schweren Befangenheit abgelehnt und der Wolkenschieber überreichte die Ablehnung die er von Dirk Reinecke erhalten hatte nach vorne zur Vorsitzenden durch.
Aus der Zuschauermenge ertönte dann noch ein Hinweis an den Bevollmächtigten, er solle sich die Aussage der Richterin “eine gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG zu sein“, doch noch bitte schriftlich geben lassen.
Der Wolkenschieber bestand dann auf eine entsprechende schriftliche Erklärung, die dann aber von der Vorsitzenden Frau Mörke mit den Worten abgelehnt wurde; „“Jetzt nicht mehr, sie haben mich ja gerade abgelehnt“.
Um 16:13 Uhr verlassen der Bevollmächtigte und der Beklagte zusammen den Gerichtssaal des AG Zossen.
Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung und die Öffentlichkeit muß den Saal verlassen!
Um 16:37 Uhr dann Einlaß in den Gerichtssaal. Die Vorsitzende fragt ob der Beklagte Reinecke sich noch im Gericht aufhält und läßt ihn durch den Gerichtsdiener suchen.
Um 16:40 Uhr verkündet die Vorsitzende, dass fünf Minuten gewartet wird und schickt nun beide Gerichtsdiener auf die Suche nach dem Beklagten Dirk Reinecke. Die Öffentlichkeit muß den Saal erneut verlassen.
Um 16:49 Uhr erneuter Einlaß in den Gerichtssaal und nach dem sich alle gesetzt hatten werden alle Beteiligten über die Sprechanlage aufgerufen.
Um 16:51 Uhr verkündet die abgelehnte Vorsitzende, daß der Antrag wegen Befangenheit gegen sie abgelehnt ist und verkündet das Urteil.
Das Urteil lautet: Der Einspruch des Dirk Reinecke wird abgelehnt und der Beklagte Dirk Reinecke hat die Kosten der Verhandlung zu tragen.
Um16:52 Uhr wird die Sitzung geschlossen und die Öffentlichkeit verläßt den Saal.
Im Internetcafe - Berliner Str. 11, 15806 Zossen fand dann im Anschluß an diese Gerichtsverhandlung noch ein Vortrag statt, in dem der Wolkenschieber u.a. auch noch die Ziele der Bundespartei IPD erklärte und auch auf die Fragen der ca. 20 Anwesenden einging und Rede und Antwort stand.
25.11.2008 – 20:22 Uhr
Wie ich (der Berichterstatter) heute dann noch durch eine gute Bekannte in Erfahrung bringen konnte, hat der Beklagte Dirk Reinecke mittlerweile auch Strafantrag gegen die nicht gesetzliche Richterin Frau Mörke gestellt.
Somit dürfen wir alle auf den Ausgang dieser Behördenwillkür gespannt sein.
Gruß HB (Berichterstatter aus Zossen)
PS.
Die Gerichtsverhandlung war heute einen Tag danach, Gesprächsthema Nr. 1 an jeder Ecke hier in Zossen. Ich selber habe das Gefühl dass nun immer mehr Bürger aufwachen und den Mut haben sich zu wehren.
So wie der Wolkenschieber am Schuß gesagt hat;
Widerstandsrecht Art. 20 (4) GG ist für jeden Bürger des Deutschen Reiches längst zur Pflicht geworden.
Aber wir haben das ja schon einmal durchgestanden!
DANKE lieber HB für deine Berichterstattung und die Verteileraktion im Internet!!!
Liebe Grüße...