Rechts-Widrigkeit

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der RECHTS-Staat-Komplex

Rechtswidrigkeit bedeutet im deutschen Recht,
dass eine Handlung oder ein Verhalten gegen Rechtsnormen verstößt
und dafür kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
Im Strafrecht wird die Rechtswidrigkeit durch die Tatbestandsverwirklichung indiziert.