Reichsarbeitsdienst

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Nationalsozialismus

Reichsarbeitsdienst
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Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich.
Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen.
§ 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet,
ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“
§ 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt
die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“
Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst)
für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen.
Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt.
Der Reichsarbeitsdienst war ein Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland
und ein Teil der Erziehung im Nationalsozialismus.
Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944
und dem daraufhin an die Waffen-SS übergebenen Kommando über das Ersatzheer
wurde dem RAD die 6-wöchige militärische Grundausbildung am Gewehr übertragen,
um die Ausbildungszeit bei der Truppe zu verkürzen.
Sitz der Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes war Berlin-Grunewald.[1]