ZDF Magazin Royale vs. braune youtuber

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ZDF Magazin Royale

braune Video-channel

anti-emanzipatorische Video-channel

9. Mai 2025

Willkommen im Mainstream | ZDF Magazin Royale
ZDF MAGAZIN ROYALE
1,44 Mio. Abonnenten
09.05.2025
https://www.youtube.com/watch?v=nsmDyrOGuLg
1.417.114 Aufrufe (Stand 15. Mai 2025 6 Uhr)
Na? Schonmal aufgefallen, dass YouTube noch mehr zu bieten hat als geilen ZDF-Content?
Bestimmt nicht. Deswegen zeigen wir die dunklen Ecken der verzogenen Google-Tochter auf.
Denn ja, auch auf YouTube gibt es sie: Rechtsextreme!
Die haben gecheckt, dass rechter Content hier richtig viele Klicks bringt.
Über diesen Support freut sich natürlich eine rechte Partei ganz besonders.
Und trotz Kontakten zur zweitstärksten Kraft im Bundestag
wurden die rechten YouTuber*innen noch nicht in der Mitte der Gesellschaft begrüßt.
Wir wollen nicht unhöflich sein und heißen sie dort willkommen, wo sie schon lange sind – im Mainstream.

16. Mai 2025

Warum Böhmermanns Doxing von Clownswelt straflos bleibt
Anwalt Jun
43.300 Abonnenten
16.05.2025
https://www.youtube.com/watch?v=dMHGwyZBI_Q
9.628 Aufrufe (Stand 16. Mai 2025 22 Uhr)
Böhmermann enttarnt Clownswelt und das müsste doch Doxing sein.

Der Doxing-Paragraph war einst für Feindeslisten geschrieben worden und häufig angezeigt, wenn Namen offenbart wurden.
Zu Verurteilungen kam es seit der Einführung trotz öffentlich begleiteter Anzeigen und Anklagen am Ende selten.
Obwohl der Paragraph bei seiner Einführung als uferlos kritisiert wurde,
gab es sogar viele Freisprüche und noch viel öfter Einstellungen der Staatsanwaltschaft.

Obwohl die Enttarnung von Anonymität für die betroffenen Nutzer oft zu schlimmen Anfeindungen und Shitstorms führt,
sehen die Gerichte selten die Verbrechensgefahr als gegeben,
selbst wenn ein Beschuldigter auf Grund seiner großen und aufgeladenen Anhängerschaft statstisch ein erhöhtes Risiko für Straftaten erzeugt.

Im Video mit Thersia besprechen wir jedoch noch andere Rechtsfolgen.

§ 126a
Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet,
die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr
1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder
2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert

auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(3) § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.

14. Mai 2025

Enttarnung durch Böhmermann
Das ist der rechte YouTuber hinter ‚Clownswelt
Von Kevin Goonewardena
14.05.2025, 04:30 Uhr
Lesezeit 4 Minuten
https://www.ksta.de/kultur-medien/zdf-magazin-royal-jan-boehmermann-enttarnt-rechten-youtuber-clownie-1021711


11:50
Ich werde bedroht - wegen Clownswelt Video | Konsequenzen
Demos Kratos
51.485 Aufrufe vor 19 Stunden
https://www.youtube.com/watch?v=6-GyKgd96sI