Öffentliches Recht

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Recht

Öffentliches Recht
in der deutschsprachigen wikipedia

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung,
der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) regelt.
Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten.
Ferner umfasst das öffentliche Recht
die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsträger untereinander
sowie das die Organisation und Funktion des Staats betreffende Staatsorganisationsrecht,
wie beispielsweise die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte
oder Regelungen über das Dienstverhältnis der Beamten.