Anspruch
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Wikipedia:Begriffs-Klärung Begriffs-Klärung in der
von bürgerlich, reaktionären Männern dominierten,
deutsch-sprachigen wikipedia:
Anspruch
Anspruch steht für:
- Anspruch (Recht), das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
- Streitgegenstand, der prozessuale Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht
- Anforderung (Heuristik), Kriterium zur Erfüllung einer Zielsetzung, das entweder Personen oder Sachen oder Vorgängen zu erfüllen vorgegeben wird
Anspruch steht im übertragenen Sinn für:
Siehe auch:
- Wiktionary: Anspruch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen