Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Abkürzung GBA)[3] ist in der Bundesrepublik Deutschland die Staatsanwaltschaft des Bundes[4]
und nimmt Aufgaben neben den Staatsanwaltschaften der Länder wahr.
Die vom Generalbundesanwalt geleitete Behörde trägt den gleichen Namen;
in der Fachliteratur und in der Umgangssprache wird sie auch als Bundesanwaltschaft bezeichnet.[5]
Seit 2015 ist Peter Frank Leiter der Behörde.[6]
Ihm sind ein Stellvertretender Generalbundesanwalt sowie mehrere Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof, Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof zugeordnet.
Er verfügt über circa 300 Mitarbeiter, von denen etwa 110 dauerhaft als Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte bzw. Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof tätig sind.
Darüber hinaus unterstützen 50 vorübergehend abgeordnete Staatsanwälte oder Richter aus den Ländern den GBA.[1]
Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter.
Er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen
und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (BMJ).
Der Generalbundesanwalt vertritt grundsätzlich die Anklage in allen Strafverfahren, die vor den Bundesgerichtshof kommen.
Er hat außerdem eine Sonderzuständigkeit für eine Reihe von Staatsschutzdelikten,
die gegen den Bund gerichtet sind oder in denen die mutmaßlichen Täter grenzüberschreitend handeln.
Zudem hat er die alleinige Zuständigkeit für die Verfolgung von Verbrechen des Völkerstrafrechts.