Evidenz
Aus InRuR
in der deutschsprachigen wikipedia:
Evidenz
Evidenz bezeichnet in der Philosophie das aufgrund von Augenschein
oder zwingender Schlussfolgerung unbezweifelbar Erkennbare oder die dadurch erreichte unmittelbare Einsicht.[1]
Eine aufgrund von Evidenz gewonnene Gewissheit wird als selbstverständlich empfunden,
somit erübrigt sich eine exakte Beweisführung.
In einer philosophiegeschichtlichen Sichtweise wird der Begriff Evidenz
in den jeweiligen Positionen mit eigenen Inhalten ausgefüllt.
Ausgehend von der Hauptbedeutung des englischen Wortes evidence hat sich insbesondere in der Medizin und in der Wissenschaftstheorie
in jüngerer Zeit eine andere, teils gegensätzliche Wortbedeutung etabliert,
nämlich Evidenz im Sinne von empirischen Nachweisen für einen Sachverhalt oder eine Behauptung.