Geburts-Orts-Prinzip
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das Gegenteil: Bluts-Recht aka Abstammungs-Prinzip
in der deutsch-sprachigen wikipedia:
Geburtsortsprinzip
Geburtsortsprinzip (auch Geburtsort-, kurz Orts-, oder Territorialprinzip)
bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden.
Es wird auch als Ius soli (auch Jus soli oder selten ius terrae; lateinisch ius soli ‚Recht des Bodens‘) bezeichnet
und knüpft die Rechtsfolgen an ein leicht verifizierbares Ereignis an.
Das Ius soli ist in seiner Reinform streng, formal und einfach.
Hierbei ist ohne Belang, welche Staatsangehörigkeit die Eltern besitzen.[1]
Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 gibt es das Geburtsortsprinzip in 30 Staaten.[2]
Vor allem ehemalige Kolonien neigen nach gewonnener Unabhängigkeit dem Geburtsortsprinzip zu,
um die Einwanderung zu fördern oder ihre Bevölkerung, die teilweise aus ganz unterschiedlichen Ethnien zusammengesetzt ist, zu sichern.
Doch auch das im ehemaligen Mutterland geltende Recht ist häufig ein bestimmender,
wenn nicht sogar letztlich der ausschlaggebende Faktor.[3]
Das Abstammungsprinzip (Ius sanguinis) ist ein anderes, meist parallel geltendes Prinzip des Staatsangehörigkeitserwerbs
und an die Staatsbürgerschaft der Eltern gebunden.
In den meisten Staaten gilt eine Mischung beider Erwerbsprinzipien.