Gemeinnützigkeit
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Kategorien / Kontext / Metaebene / Rubriken:
Kapitalismus, Markt, Rechtsform, Wirtschaft
Gemeinnützigkeit
in der deutschsprachigen wikipedia
Gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient.
Es ist daher immer auf eine überindividuelle Gemeinschaft bezogen und grenzt sich von Einzel- oder Gruppeninteressen ab.
Oft handelt es sich hierbei um ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligentätigkeit oder Spenden.
Gemeinnützigkeit steht im Gegensatz zu wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht, wie z. B. ein Gewerbe.
Der Begriff ist auch steuerrechtlich relevant, da entsprechende Ausgaben die Abgabenlast reduzieren können.
alte Version der Zusammenfassung:
Gemeinnützigkeit oder gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften,
das dem Gemeinwohl dient.
Allerdings sind nur die dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten auch gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn,
die im § 52 der Abgabenordnung abschließend aufgezählt sind.
Dazu gehören unter anderem die Förderung der Wissenschaft und Forschung,
von Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur
sowie des Sports sowie die Katastrophen- und humanitäre Hilfe.
Andere durchaus dem Gemeinwohl dienende Zwecke müssen nicht zwangsläufig gemeinnützig in diesem Sinne sein.
Relevant ist der Begriff auch abgabenrechtlich.
Wenn eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Stiftungen)
vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden ist,
ist sie meist bei Ertragsteuern und Vermögensteuern begünstigt oder gänzlich befreit.