Grundrechte
Aus InRuR
in der deutschsprachigen wikipedia:
Grundrechte
Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft
gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.
In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat,
sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“).