Hans Frank
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Hans Frank
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(* 23. Mai 1900 in Karlsruhe; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg)
war ein nationalsozialistischer deutscher Politiker.
Er schloss sich der DAP, Vorläuferin der NSDAP, bereits 1919 an,
fungierte als Adolf Hitlers Rechtsanwalt und war höchster Jurist im „Dritten Reich“.
Nach 1933 organisierte er die Gleichschaltung der Justiz in Bayern
und später in ganz Deutschland.
Er war Mitglied des Reichstags und Reichsminister ohne Geschäftsbereich.
Während des Zweiten Weltkrieges war er Generalgouverneur des besetzten Polen
und wurde von Zeitgenossen der „Schlächter von Polen“
oder der „Judenschlächter von Krakau“[1] genannt.
Sein Staatssekretär Josef Bühler
bezeichnete ihn in Nürnberg als „König von Polen“.[2]
Frank gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher
vor dem Internationalen Militärgerichtshof Angeklagten.
Er wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen,
zum Tode verurteilt und in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 durch den Strang hingerichtet.