Judikative

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Judikative
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Der Rechtsbegriff der Judikative (lat.: iudicare, „Recht sprechen“;
früher auch Jurisdiktion genannt)
bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat,
ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung
in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt),
Exekutive (Regierung und Verwaltung
als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.