KZ-Häftling
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KZ-Häftling
Als Konzentrationslagerhäftlinge, KZ-Häftlinge oder auch KL-Häftlinge
wurden und werden von den Nationalsozialisten
in den Konzentrationslagern inhaftierte Gefangenen bezeichnet,
für die, mit wenigen Ausnahmen,
die Arbeitspflicht galt.
Der überwiegende Teil der Gefangenen wurde ohne Gerichtsurteil
oder richterliche Anordnung einer Untersuchungshaft,
sondern willkürlich nach Festnahme
durch Polizei oder Parteiangehörige der NSDAP
unter dem Vorwand der so genannten Schutzhaft
oder nach Massendeportationen
in Konzentrationslagern unbefristet unter menschenunwürdigen Haftbedingungen gefangen gehalten.
Dies war ein zentraler Bestandteil
des Unterdrückungssystems der NS-Diktatur in Deutschland.
Schon die Haftbedingungen
führten durch die systematische Unterernährung
und die unhygienischen Verhältnisse zum Tod tausender dieser Gefangenen.
Hinzu kamen als Todesursachen
schwerste körperliche Arbeiten,
die vorenthaltene medizinische Betreuung
nach Unfällen oder bei Krankheiten
und die schweren körperlichen Misshandelungen
bis hin zu Exzessmorden
durch das der Schutzstaffel der NSDAP (SS) unterstellte Wachpersonal.
Die meisten waren Angehörige der SS-Totenkopfverbände.