Konzern

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Ökonomie, Wirtschaft

der RECHTS-Staat-Komplex


Als Konzern (lateinisch concernere ‚(ver-)mischen‘)
bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden
und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen
zu einer wirtschaftlichen Einheit
unter der Leitung des herrschenden Unternehmens,
wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.
Dafür geben die einzelnen Unternehmen
ihre wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit auf,
rechtlich bleiben die Unternehmen selbständig.
Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen.