Deutscher Ethikrat

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Deutscher Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat (Vorläufer von Juni 2001 bis Februar 2008: Nationaler Ethikrat)
ist ein unabhängiger Sachverständigenrat, der „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen
sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt,
die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben“.[1]

Das am 1. August 2007 in Kraft getretene Ethikratgesetz bildet die Grundlage für seine Tätigkeit.
Die konstituierende Sitzung fand am 11. April 2008 im Reichstagsgebäude in Berlin statt.
26 Mitglieder werden hälftig von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten für vier Jahre berufen.[2]
Durch dieses Verfahren „sollen unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein“.
Die Unabhängigkeit soll unter anderem durch das Verbot der Mitgliedschaft in Parlament und Regierung sichergestellt werden.