Reichs-Konkordat
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Reichskonkordat
Als Reichskonkordat wird der am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl
und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag bezeichnet.
In diesem völkerrechtlichen Vertrag
wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich
und der römisch-katholischen Kirche geregelt.
Es ist weiterhin gültig.