Staats-Anwalt / Staats-Anwältin
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Ein Staatsanwalt ist bei Gericht in Strafsachen Vertreter der Anklage.
Er ist in vielen Ländern ein Staatsbediensteter,
in Deutschland z. B. ein Beamter im höheren Justizdienst in einer Staatsanwaltschaft
und damit ein Organ der Rechtspflege.
