Von „arroganten“ Anwälten
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taunus-zeitung.de
Von „arroganten“ Anwälten
02.08.2014
von Heinz Habermehl
Sie waren ausgezogen, um Deutschland zu erobern, doch untereinander streiten können die AfDler noch viel besser.
Und so flogen jetzt vor dem Amtsgericht in einer Art Stellvertreterkrieg die Fetzen.
Stalin hätte seine Freude gehabt.
auf dem Foto Hans Joachim Weber
Bad Homburg.
Einst waren sie eine Einheit, der eine Vorsitzender, der andere dessen Stellvertreter.
Doch kam es zu einem heftigen Streit, und der führte Dr. Konrad Adam,
ehemals Vorsitzender der AfD im Hochtaunuskreis,
und Hans Joachim Weber (beide 72), Adams Stellvertreter, vor das Amtsgericht.
Zunächst hatte der Bad Homburger Weber den Führungsstil des Oberurselers Adam kritisiert
und eine außerordentliche Mitgliederversammlung gefordert.
Dazu hatte Weber auch die benötigte Unterstützung von 20 Prozent der Mitglieder erbracht.
Dennoch wurde die Versammlung nie einberufen – sagt Weber.
Es folgten wechselseitige Vorwürfe, die darin gipfelten, dass Weber seinem Ex-Chef
Verhaltensweisen wie einst von Göbbels und Stalin vorwarf.
Mit Massenmördern verglichen zu werden, das wollte Adam nicht hinnehmen
und erwirkte eine Unterlassungserklärung.
Weber gab schriftlich an, dass er die Vergleiche bedauere und nicht mehr dergleichen vorbringen werde.
Blieb noch die Frage, wer für die dabei entstandenen Anwaltskosten von knapp 2000 Euro aufkommt.
Adam hatte die Rechnung erfolglos von Weber eingefordert.
Und so landete der Fall vor dem hiesigen Zivilgericht.
Die erste Entscheidung des Richters: Wegen des zu erwartenden öffentlichen Interesses verlegte er die Verhandlung in den großen Saal 105.
Ein kluger Gedanke, denn auf den Zuschauerbänken hatten sich etliche ehemalige und noch aktive AfD-Mitglieder eingefunden.
Adam erscheint nicht
Während der Beklagte Weber mit seinem Anwalt erschien,
war die Gegenseite nur „halb“ besetzt, denn Kläger Adam erschien nicht.
Seine Interessen wurden vom Anwalt Felix Damm vertreten.
Schnell wurde klar, dass eine Annäherung der beiden Anwälte schwierig werden würde.
Weber habe damals mit deutlichen Worten klargestellt,
was er von der durch Dr. Adam praktizierten Amtsführung halte, argumentierte der Anwalt.
Darin sah er nichts Verwerfliches.
Sein Gegenüber sprach von einer zersetzenden Wirkung
und erheblichen Rechtsverletzung mit unglaublichen Behauptungen des Beklagten.
Der Richter teilte die Auffassung der Klägerseite,
wonach Weber keine Zusammenhänge mit dem Dritten Reich hätte herstellen dürfen.
Das werde auch bei Gericht nicht geduldet.
Dennoch versuchte der Richter, den Streit mit einem Vergleich zu beenden.
Seine Anregung, beide Parteien könnten die Anwaltskosten je zur Hälfte tragen,
wurde von Adams Anwalt entschieden zurückgewiesen.
Es erfolgte ein lautstarker Auftritt des Anwalts.
„Sie sind ein kleiner arroganter Anwalt und Gebührenschneider,
der nur für das eigene Honorar Interesse zeigt“,
brüllte der Jurist sein Gegenüber an.
Und fügte hinzu: „Sie sind kein Kollege, das verbitte ich mir“.
Die Zuhörer applaudierten.
Eine Einigung war so nicht möglich, weshalb der Richter den Fall am 15. September erneut aufrufen wird.
Dann soll auch ein Urteil gesprochen werden.
Übrigens: Weber hat am 19. Januar seinen Austritt aus der AfD erklärt.
Adam hat inzwischen den Kreis-Vorsitz niedergelegt.
Er ist aber weiterhin Sprecher im Bundesvorstand der AfD.