Abstammungs-Prinzip
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Abstammungsprinzip
Abstammungsprinzip bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht,
deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind.
Es wird auch Ius sanguinis
(auch Jus sanguinis und vereinzelt ius sanguis; lateinisch ius sanguinis ‚Recht des Blutes‘, auch als Blutrecht bezeichnet; vgl. Blutsverwandtschaft) genannt.
Es gilt in den meisten Staaten allein oder in Verbindung mit dem Geburtsortsprinzip
und kann nachrangig sein gegenüber ausschließenden Prinzipien wie der Vermeidung mehrfacher Staatsbürgerschaften
(z. B. in China) oder früher weit verbreiteten und immer noch anzutreffenden Bedingungen an Geschlecht, Religion oder Ethnie.
Das insbesondere im angelsächsischen Rechtskreis herrschende Ius soli („Recht des Bodens“)
ist ein anderes Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs und knüpft an den Geburtsort an.
Es wird in manchen Staaten (z. B. Frankreich) neben dem Ius sanguinis oder in Ergänzung zu diesem praktiziert.
In den meisten Staaten gilt eine Mischung beider Erwerbsprinzipien.
Kategorie:Staatsbürgerschaftsrecht
Kategorie:Einwanderungsrecht
Kategorie:Verfassungsrecht
zu den herrschenden, menschenverachtenden, gesellschaftlich, dominanten,
bürgerlich, reaktionären Verhältnissen:
Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so eine einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird. Bertolt Brecht Flüchtlingsgespräche 1940/41