Bildung krimineller Vereinigungen

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RECHTSStaat

Definitionsmacht, Herrschaft, Macht

siehe auch Kriminalisierung und Sprachpolitik


Bildung krimineller Vereinigungen
in der deutschsprachigen wikipedia

Die Bildung krimineller Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129 StGB normiert ist
und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.
Unter einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift
versteht man einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mindestens drei Personen,
dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen.[1]

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Organisationen im Cum-Ex-Kontext

die deutschen Autokonzerne:
BMW, Daimler Benz, VM etc.
im Kontext des Diesel-Betrugs

die großen Kirchen
Kooperation mit dem Nationalsozialismus
(bspw. bis heute gültig das Reichskonkordat
später dann die systematischen Misshandlungen
von Kindern, Jugendlichen, Frauen etc.

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