deutsches Staatsbürgerschafts-Recht
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Kategorien / Kontext / Metaebene / Rubriken:
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Ausgrenzung, Konkurrenz, Stigmatisierung
Rassismus Racial Profiling Institutioneller Rassismus
Blutrecht, völkisches Denken, Vaterland, Muttersprache, Rasse
Anerkennung, Respekt, Integration
in der
von bürgerlich, reaktionären Männern dominierten,
deutsch-sprachigen wikipedia:
Deutsche Staatsangehörigkeit
Abstammungsprinzip
Geburtsortsprinzip
Blutrecht
Bundeszentrale für politische Bildung
Glossar Migration – Integration – Flucht & Asyl
Ius sanguinis
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/glossar-migration-integration/270377/ius-sanguinis/
Als ius sanguinis (wörtlich: Recht des Blutes)
wird im Staatsbürgerschaftsrecht das Abstammungsprinzip bezeichnet,
wonach ein Kind unabhängig von seinem Geburtsort
die Staatsbürgerschaft seiner Eltern
(oder zumindest eines Elternteils) erhält.
In Deutschland wurde das seit Inkrafttreten des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) 1914
alleinig geltende Abstammungsprinzip
im Zuge einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000
durch das ius soli (Recht des Bodens bzw. Geburtsortprinzip) ergänzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern
seitdem neben der elterlichen Staatsangehörigkeit
auch den deutschen Pass (siehe Optionspflicht).
(Quelle: Externer Link: Proverbia-iuris.de)
Geburtsortsprinzip (ius soli - „Recht des Bodens“)
1999
20. Januar 1999
Blutsrecht mit einem Krümel Boden
Jungle World Nr. 4, 20. Januar 1999
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht bedeutet einen Fortschritt,
doch Euphorie ist unbegründet: Der rassistische Kern bleibt
von Andreas Dietl