deutsches Staatsbürgerschaftsrecht
Aus InRuR
Initiative Recherche und Reflexion
>>> über InRuR <<<
********
Kategorien / Kontext / Metaebene / Rubriken:
Diskriminierung, Schikane, Willkür
Ausgrenzung, Konkurrenz, Stigmatisierung
Rassismus Racial Profiling Institutioneller Rassismus
Blutrecht, völkisches Denken, Vaterland, Muttersprache, Rasse
Anerkennung, Respekt, Integration
in der deutschsprachigen wikipedia:
Deutsche Staatsangehörigkeit
Abstammungsprinzip
Geburtsortsprinzip
Blutrecht
Bundeszentrale für politische Bildung
Glossar Migration – Integration – Flucht & Asyl
Ius sanguinis
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/glossar-migration-integration/270377/ius-sanguinis/
Als ius sanguinis (wörtlich: Recht des Blutes) wird im Staatsbürgerschaftsrecht das Abstammungsprinzip bezeichnet,
wonach ein Kind unabhängig von seinem Geburtsort die Staatsbürgerschaft seiner Eltern (oder zumindest eines Elternteils) erhält.
In Deutschland wurde das seit Inkrafttreten des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) 1914 alleinig geltende Abstammungsprinzip im Zuge einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 durch das ius soli (Recht des Bodens bzw. Geburtsortprinzip) ergänzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern seitdem neben der elterlichen Staatsangehörigkeit auch den deutschen Pass (siehe Optionspflicht).
(Quelle: Externer Link: Proverbia-iuris.de)
Geburtsortsprinzip (ius soli - „Recht des Bodens“)
1999
Blutsrecht mit einem Krümel Boden
Jungle World Nr. 4, 20. Januar 1999
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht bedeutet einen Fortschritt,
doch Euphorie ist unbegründet: Der rassistische Kern bleibt
von Andreas Dietl