Eigentum

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Kategorien / Kontext / Metaebene / Rubriken:

Besitz, bürgerliche Gesellschaft, Kapitalismus

in der deutschsprachigen wikipedia:

Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen“)
bezeichnet die rechtliche Herrschaft an einer Sache,
welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1]
Merkmale moderner Formen des Eigentums
sind die rechtliche Zuordnung von Gütern
zu einer natürlichen oder juristischen Person,
die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers
und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze.[2]
Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt,
aber nicht inhaltlich bestimmt.
Der materiale Gehalt des Eigentums
ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen des Privatrechts
und Öffentlichen Rechts
(Bodenrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Denkmalschutz, Umweltrecht, Steuergesetze etc.;
als Besonderheit: Tierschutz) oder gerichtlichen Präzedenzfällen.
Man spricht daher auch von Eigentum
als einem „Bündel von Rechten und Berechtigungen“,
das die Beziehungen und das Handeln zwischen Personen symbolisiert.[3]
Der Gehalt des Eigentumsbegriffs ist nicht statisch und naturgegeben,
sondern entwickelt sich im Laufe der Zeit
durch die gewohnheitsrechtliche Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Allgemeinsprachlich wird häufig von „Besitz“ gesprochen, obwohl „Eigentum“ gemeint ist.
Da beide Begriffe in der juristischen Fachsprache
aber gegeneinander abgegrenzt sind,
werden sie dort nicht synonym verwendet.