Extremismus-Definition der CDU bzw. KAS

Aus InRuR

Extremismus

Extremismus-, Totalitarismus- Doktrin

Extremismus der Mitte

Konrad Adenauer / Hans Globke Stiftung:
Geschichte der CDU: Extremismus

der Salonfaschist Eckhard Jesse:

Extremismus ist eine pejorativ verwendete Bezeichnung für Strömungen,
die dem demokratischen Verfassungsstaat den Kampf angesagt haben –
sei es durch Gewalt,
sei es durch verfassungsfeindliche Ziele.
Die rechte Variante des Extremismus stellt die menschliche Fundamentalgleichheit in Frage,
die linke verabsolutiert das Gleichheitsprinzip.
Der Extremismus lehnt die Ziele des demokratischen Verfassungsstaats ab
und bejaht nicht die Gewaltlosigkeit politischen Konfliktaustrags.
Ein fundamentalistisch geprägter Extremismus kennt nicht die Trennung von Religion und Politik.
Kommen Verfechter des Extremismus an die Macht,
so beseitigen sie zentrale Elemente des demokratischen Verfassungsstaats.

In der Bundesrepublik Deutschland sind bisher zwei Parteien des politischen Extremismus durch das Bundesverfassungsgericht verboten worden
(1952: Sozialistische Reichspartei, 1956: KPD).
Zu Anfang des Jahres 2001 ist ein Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD eingereicht worden.
Hingegen wurden von der Exekutive zahlreiche Vereinigungen verboten.
Seit den 1970er Jahren sind keine inländischen Organisationen der linken Variante des Extremismus verboten worden.
Der Extremistenbeschluss von 1972, der angesichts des propagierten „Marsches durch die Institutionen“ bekräftigte,
dass Bewerber für den öffentlichen Dienst die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bejahen haben,
rief einen heftigen Streit über den Sinn dieser Form des Demokratieschutzes hervor.
Die im Zuge des Beschlusses eingeführte Regelanfrage wurde sukzessive aufgegeben.

Die Position der Christlichen Demokratie gegenüber dem Extremismus ist eindeutig.
Sie zeichnet sich durch Äquidistanz gegenüber allen Formen des Extremismus aus,
verwirft einseitigen Antifaschismus ebenso wie einseitigen Antikommunismus.
So hat es die CDU in Baden-Württemberg 1992 abgelehnt,
eine Koalition mit den Republikanern zu bilden.

Literatur
H. D. Klingemann/F. U. Pappi: Politischer Radikalismus (1972);
U. Backes/E. Jesse (Hg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie (1989ff.);
U. Backes/E. Jesse: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland (4. Auflage, 1996).