Gewalt-Monopol des Staates
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Kategorien / Kontext / Metaebene / Rubriken:
RECHTS-Staat, Polizei-Gewalt, Staats-Gewalt
Gewalt, Macht, Herrschaft, Kontrolle
Überwachung, Unterdrückung, Abschiebung, Grenzen
Gewaltmonopol des Staates
in der deutschsprachigen wikipedia
Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre
die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation,
physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang).
Das staatliche Gewaltmonopol gilt in Deutschland nur als „Staatsgewalt“ nach Art. 20 GG für das Funktionieren des Rechtsstaates.