Ist das Abspielen von Punksongs strafbar
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RK / RIM / WPRM / VWBW - "Volkswiderstandsbewegung der Welt" / "Antizionistische Aktion"
Prolog
RIM / RK's und der 1. Mai
eine mehrfache Farce:
ca 1989 tauchen die die maoistisch, stalinistischen "Revolutionären Kommunisten" (RK) organisiert im RIM (Revolutionary International Movement)
in West-Berlin auf und kaperten zuerst die Solidarität für Mumia Abu Jamal
anschließend liefen sie entgegen den Beschlüssen des 1. Mai Demo-Plenums einfach mit eigenen Lautsprecher-Wagen auf der ersten Mai Demo auf, es kommt zu handfesten Auseinandersetzungen, ähnliches in den folgenden Jahren nachdem die Berliner Autonomen Gruppen anfingen am Sinn, der rituellen ersten Mai-Demos mit voraussehbaren Riots (Räuber und Gendarm) zu zweifeln, übernahmen die aus Passau, Göttingen etc. in Kontext der Organisierungs-Debatte der populistischen Antifa zugehörigen Antifaschistischen Aktion Berlin organisiert in der Antifaschistischen Aktion Bundesweite Organisation den ersten Mai und maschierten ohne Absprache mit den Ost-Linken erstmal rücksichtslos in Ostberlin ein. Dort wurde eine alternative 1. Mai Demo organisiert. Als es dann am 1. Mai zu einer breiten Neo-Nazi Demonstration in Leipzig rund um das Völkerschlacht Denkmal kam, konnten diese angeblichen Antifas nicht anders als auch dorthin zu mobilisieren weshalb die traditionelle 1. Mai-Demo von 13 Uhr auf 18 Uhr verlegt wurde, um Aktivist*innen zu ermöglichen am morgen und tagsüber in Leipzig aktiv zu sein.
Seitdem fand die damals noch ordentlich angemeldete "Revolutionäre 1. Mai Demo" das weitgehend sinnentleerte Ritual, immer um 18 Uhr statt.
Dies nutzten die Mao-Stalinist*innen von den Revolutionären Kommunisten
und kaperten den 13 Uhr Termin, nannten ihren autoritären maoistisch, stalinistischen Scheiß
auch revolutionäre erste Mai Demo, was bei den Flachdenker-Linken zu Verwirrungen und zur inhaltsleeren Teilnahme an beiden Demos führte. Im Vorfeld sammelten sie massig unterstützer*innen Unterschriften, von Läden, Kneipen und Personen und bedruckten damit Flugblätter und Plakate. (Dokumente der breiten Dummheit, Reflexions-Unfähigkeit der Bewegungs-Linken)
im Jahr 2000 wurde dann die Anführerin der Revolutionären Kommunisten Nuran A. alias "More Keskin" bestgenommen und verklagt
das Verfahren an sich war eine Farce und Rechts-Beugung
das ganze toppte dann u.a. der durchgeknallte Aktivist und Journalist Peter Nowak mit diesem Interview, für die anti-emanzipatorische Reaktionäre "Junge Welt" und wählt dabei den weit verbreiteten Unfug, das er sich als Interviewer gleich als "Junge Welt" (sprach mit...) bezeichnet
so viel Irrsinn und reaktionäre Scheiße auf einmal, ist kaum zu überbieten
29.12.2000 / Ansichten
Ist das Abspielen von Punksongs strafbar?
jW sprach mit More Keskin
Peter Nowak
https://www.jungewelt.de/artikel/20653.ist-das-abspielen-von-punksongs-strafbar.html
(Die Berlinerin war mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurde später zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie das Lied »Deutschland muß sterben« der Hamburger Punkband Slime auf einer Demonstration abgespielt haben soll. In einem anderen Fall hob das Bundesverfassungsgericht eine Verurteilung mit Verweis auf die Kunstfreiheit wieder auf)
F: Sie saßen wegen Abspielen eines Punksongs auf einer Demonstration drei Monate in Untersuchungshaft. Was wurde Ihnen vorgeworfen?
Ich wurde auf der Abschlußkundgebung der Revolutionären 1.-Mai-Demonstration 1994 am Brandenburger Tor festgenommen. Im Nachhinein wurde eine Anklage konstruiert, in der es unter anderem hieß, daß ich durch das Abspielen des Songs »Deutschland« von der Hamburger Punkband Slime die BRD verunglimpft hätte. Die Anklageschrift, in der das gesamte Lied abgedruckt war, stützte sich auf den Refrain »Deutschland muß sterben, damit wir leben können«. Über vier Jahre lag deswegen ein Haftbefehl gegen mich vor. Am 1. Mai 1999 wurde er vollstreckt und ich nach der Abschlußkundgebung der 1.-Mai-Demonstration am Kottbusser Tor verhaftet.
F: Gab es weitere Anklagen?
Ja, Uli L. wurde auf der Revolutionären 1.-Mai- Demonstration 1997 aus dem Lautsprecherwagen gezerrt und saß zwei Monate in Untersuchungshaft. Auch er wurde wegen Abspielens dieses Liedes angeklagt und verurteilt. Auf einer Solidaritätskundgebung für Uli L. im September 1997 am Kottbusser Tor wurde das Lied wieder gespielt, obwohl es die Polizei mehrmals untersagte. Der Anmelder Christoph E. wurde deswegen angeklagt und verurteilt. Dann laufen noch Ermittlungen gegen zwei Frauen, die während einer Solidaritätsdemonstration - mit den auf den Demonstrationen am 1. Mai 2000 in Berlin Verhafteten - vor dem Gefängnis Moabit im Lautsprecherwagen saßen. Als gegen Ende der Kundgebung der Punksong abgespielt wurde, stürmte die Polizei den Lautsprecherwagen, beschlagnahmte die Musikanlage und mehrere Kassetten.
F: Anfang November hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Angelegenheit beschäftigt. Wie lautete das Urteil?
Der Anwalt von Christoph E. hat den Fall vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gebracht, nachdem die Verurteilung in sämtlichen Instanzen bestätigt worden war. Das BVerfG hob das Urteil mit der Begründung auf, daß es Christoph E. in seiner grundgesetzlich festgeschriebenen Kunstfreiheit verletzte. In der Begründung schrieben die Karlsruher Richter, ihre Berliner Kollegen hätten bei ihrem Urteil mit einer verengten Sicht die Bedeutung und Tragweite der Kunstfreiheit verkannt. Der Slime-Song wurde als ein Kunstwerk klassifiziert, dessen Verfasser mittels Formensprache Erfahrungen und Eindrücke zu bestimmten Vorgängen in Deutschland mitteilen wollen, die unter der Überschrift »Bedrohliche Lebensumstände in Deutschland« zusammengefaßt werden können. Außerdem verweist das BVefG auf den satirischen Einschlag des Liedes. Es wird mit Heinrich Heines berühmtem Gedicht »Die schlesischen Weber« verglichen, das im Urteil auch abgedruckt ist. Und es wird vom BVerfG noch darauf verwiesen, daß das Lied im Umfeld einer jahrelangen Auseinandersetzung um ein Hamburger Kriegerdenkmal aus der Nazizeit entstanden ist, daß die Inschrift »Deutschland muß leben, auch wenn wir sterben müssen« trägt. Die Punkband habe mit ihrem Refrain eine provokative Antithese dazu formuliert.
F: Welche Folgen hat dieses Urteil?
Das Urteil gegen Christoph E. ist aufgehoben worden. Allerdings ist er noch nicht freigesprochen worden. Die ganze Sache ist an das Berliner Amtsgericht zurückverwiesen worden.
Das gleiche Bundesverfassungsgericht hatte allerdings die Verfassungsbeschwerde von Uli. L. gegen sein Urteil abgewiesen. Ich habe ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde gestellt, die beim BVerfG immer noch vorliegt.
F: Warum die unterschiedliche Herangehensweise?
Man darf den politischen Kontext nicht außer acht lassen. Es geht bei dieser ganzen Angelegenheit um die Kriminalisierung des Revolutionären 1. Mai, weil der klare politische Aussagen rüberbringt. Außerdem will ein Land wie Deutschland, daß eine Weltmachtrolle anstrebt und wieder Krieg führt, jede grundsätzliche Kritik kriminalisieren. Schließlich scheute die Justiz weder Geld noch Mühe, um mich zu verurteilen. Allein bei meinem Prozeß wurde sieben Tage vor der Staatsschutzkammer verhandelt.
Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht ist von uns und einer breiten Öffentlichkeit gemeinsam erkämpft worden.