Bildung krimineller Vereinigungen
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Kategorien / Kontext / Metaebene / Rubriken:
Definitionsmacht, Herrschaft, Macht
siehe auch Kriminalisierung und Sprachpolitik
Bildung krimineller Vereinigungen
in der deutschsprachigen wikipedia
Die Bildung krimineller Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129 StGB normiert ist
und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.
Unter einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift
versteht man einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mindestens drei Personen,
dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen.[1]