Machtergreifung

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Machtergreifung der National-Sozialisten

National-Sozialismus, Adolf Hitler

Machtergreifung
in der deutsch-sprachigen wikipedia

Mit Machtergreifung (auch Machtübernahme oder Machtübergabe) oder Machtergreifung der Nationalsozialisten
wird die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler
durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 bezeichnet.
Hitler übernahm an diesem Tag die Führung einer Koalitionsregierung von NSDAP
und nationalkonservativen Verbündeten (DNVP, Stahlhelm),
in der neben ihm zunächst nur zwei Nationalsozialisten Regierungsämter bekleideten (Kabinett Hitler);
dies waren Wilhelm Frick als Reichsinnenminister und Hermann Göring als Reichsminister ohne Geschäftsbereich.
Zusätzlich zur eigentlichen Ernennung umfasst der Begriff
die anschließende Umwandlung der bis dahin schon durch Präsidialkabinette geschwächten
parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik
und deren Verfassung in eine nach dem
nationalsozialistischen Führerprinzip agierende zentralistische Diktatur.

Nachdem am 1. Februar der Reichstag aufgelöst worden war,
schränkten die Machthaber in den folgenden von nationalsozialistischem Terror
gekennzeichneten Wochen die politischen und demokratischen Rechte durch Notverordnungen des Präsidenten ein.
Als entscheidende Schritte auf dem Weg zur Diktatur
gelten die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung)
vom 28. Februar 1933 und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933.
Der Reichstag verlor damit praktisch jegliche Entscheidungskompetenz.
Neben vielen anderen wurden auch Parlamentarier
ohne Gerichtsverfahren in Konzentrationslagern eingesperrt und gefoltert.