Nürnberger Gesetze
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Blut (und Boden), Rasse (Reinheit), Volk, (und Vaterland)
passend zum Dauergefassel vom RECHTSstaat (- deutsche Ordnung !)
siehe auch "Kinderreichtum"
auch als Nürnberger Rassengesetze oder Ariergesetze bezeichnet
Dieter Hildebrandt:
"Also, ich kann mich auch gar nicht beruhigen,
die Presse, die schürt das ja auch immer,
die sollen lieber 80 km Märsche machen,
statt die Jugend zu verhetzen.
Die sind ja schon so verhetzt.
Neulich hat mich ein Schüler gefragt,
was der Unterschied ist zwischen den Nürnberger Gesetzen und dem Nürnberger Prozess?
Ich sage, der Unterschied ist der, dass der Globke beim Prozess nicht dabei war."
Deutschlandfunk 12.12.2016 Vor 60 Jahren
Die "Lach- und Schießgesellschaft" piesackt die Republik
Von Hartmut Goege
in der deutschsprachigen wikipedia:
Nürnberger Gesetze
in der deutschsprachigen wikipedia
Mit den Nürnberger Gesetzen – auch als Nürnberger Rassengesetze oder Ariergesetze bezeichnet –
institutionalisierten die Nationalsozialisten ihre antisemitische und rassistische Ideologie auf juristischer Grundlage.
Sie wurden auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP,
dem sogenannten „Reichsparteitag der Freiheit“,
am frühen Abend (17.45 Uhr) des 15. Septembers 1935 einstimmig vom Reichstag angenommen,
der eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden war.
Sie umfassten
* das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (RGBl. I S. 1146)[1] – das sogenannte Blutschutzgesetz – und
* das Reichsbürgergesetz (RGBl. I S. 1146).
* Neben diesen beiden „Rassengesetzen“ wird heute oft auch das Reichsflaggengesetz (RGBl. I S. 1145)
unter dem Sammelbegriff „Nürnberger Gesetze“ gefasst,
obwohl es zeitgenössisch nicht zu ihnen gezählt wurde.[2]
Alle drei Gesetze wurden im Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100 am 16. September 1935 mit dem Zusatz „am Reichsparteitag der Freiheit“ verkündet.
Sie wurden durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben.