Sandra Rübel
Aus InRuR
NPD-Landtagskandidatin
und Verlobte des Hardore Neonazis und Holocaustleugners Gerhard Ittner
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Sandra Rübel 8. Oktober 2015 ·
Soeben ging die Anklageschrift gegen mich ein wg. angeblichem Hitler-Gruß im Saal 600 :-).
Aber lieber sollen sie mich verfolgen, als dass sie Gerd, Horst Mahler und andere weiter quälen, sie haben genug gelitten.
Hitlergruß im Saal 600: Verfahren gegen Ittner-Verlobte
15.04.2015 09:35 Uhr
Prozess gegen Zirndorfer Neonazi: Lebensgefährtin trat als Zeugin auf
NOnügida 15. April 2015
"Die Rechte-München" 20 Mrz, 2015
Solidaritätsbesuch in der JVA Nürnberg
Am heutigen Nachmittag fuhren zwei Aktivisten des Kreisverbandes München von DIE RECHTE in die JVA Nürnberg,
um den dort inhaftierten Dissidenten Gerd Ittner gemeinsam mit dessen Verlobten Sandra Rübel zu besuchen.
Ittner sitzt seit Mai 2012 ununterbrochen wegen politisch unkorrekten Meinungsäußerungen (sog. “Volksverhetzung”) hinter Gittern.
Seit Oktober 2014 hat Ittner seine Freiheitsstrafe vollständig abgesessen.
Wenige Tage vor seiner bevorstehenden Entlassung wurde ein neuer Haftbefehl – erneut wegen “Volksverhetzung” – erlassen.
Unser inhaftierter Kamerad freute sich sehr über den Besuch.
Mit Blick auf den am Dienstag vor dem Landgericht Nürnberg beginnenden Prozeß,
für den mindestens 14 Verhandlungstage angesetzt sind, zeigte er sich kämpferisch.
Überraschenderweise wurde dem Kreisvorsitzenden Philipp Hasselbach heute Zutritt in die JVA Nürnberg gewährt.
In der JVA Bayreuth, in der Ittner zuvor einsaß, hatte Hasselbach noch Besuchsverbot erhalten,
weil u.a. die „Sicherheit und Ordnung der Anstalt“ sowie die „Behandlung“ des Gefangenen gefährdet sei.
Erkenntnis des Tages: Die JVA Nürnberg ist nach Hasselbachs Besuch nicht in sich zusammengebrochen
und Gerd Ittner mental eher gestärkt als geschwächt.
Die Rechte –
Angriff auf feministische Demonstration
durch Neonazis nach eigener Kundgebung in Nürnberg
Sonntag, 08. März 2015 von Thomas Witzgall
"Die Rechte-München" 07 Mrz, 2015
Kundgebung vor JVA Nürnberg (mit Bilderreihe)
Text von Sandra Rübel
u.a. verlinkt im skuril rechts verschwörungsideologischen "Nürnberg wiki" Artikel Matthias Frey
der Text:
alptraumwelleclassik.blogspot.de
DRINGENDER HILFERUF: SKANDALÖSE ZUSTÄNDE IN DER JVA BAYREUTH
Das, was im Fall Gustl Mollath an Skandalösem bekannt wurde, ist offensichtlich nur ein Teil viel weitreichender, ungeheuerlicher Vorgänge in der Justiz. Dabei besteht der dringende Verdacht, daß sich die Justiz unter Aushebelung rechtsstaatlicher Prinzipien als auf diese Weise immer mehr Macht anhäufende und diese Macht hemmungslos mißbrauchende Geheimgesellschaft fühlt, welche unterdessen vom Rechtsstaat und erst recht vom um sein Recht kämpfenden Bürger undurchdringbare verfilzte und verklüngelte innere Strukturen ausgebildet hat, mit welchen die einzelnen Stellen der Justiz Willkürentscheidungen und Rechtsbeugung gegenseitig decken oder diese in gegenseitiger Absprache gar koordiniere und organisieren.
Dabei stehen das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg, die im Fall Mollath vom Verfassungsgericht ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt bekamen, auch mit den skandalösen Zuständen in der JVA Bayreuth in unmittelbarer Verbindung und Mittäterschaft.
Mein Verlobter befindet sich seit September 2012 in der JVA Bayreuth in Haft; Haftende ist der 15. Oktober 2014. Er ist verurteilt ausschließlich wegen völlig gewaltloser dissidenter Meinungsäußerungen, mit welchen er Rechtsbrüche durch die Politik und die Justiz angeprangert hat. Insbesondere auch das, was im Zuge der Abwicklung und Ausplünderung sowie die Aneignung der DDR durch die BRD an unglaublichsten Dingen geschah, sowie die Streichung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes, die Verweigerung der Verfassungsgebung in freier Selbstbestimmung durch das Deutsche Volk gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes, nicht zuletzt die Ungeheuerlichkeit, daß immer mehr Hoheitsrechte – welche die Hoheitsrechte des Deutschen Volkes sind, des höchsten Souveräns – an die EU abgetreten werden, noch bevor das Deutsche Volk überhaupt gemäß Art. 146 GG verfassungsgebend über SEINE Hoheitsrechte beschlossen hat.
Wer nun glaubt, eine solche Meinungsverfolgung gab es nur damals in der DDR oder heute in China, Nordkorea und anderen von Vertretern der Bundesrepublik stets zur Achtung des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit ermahnten Ländern, dem sei hier ein Urteil gegen meinem Verlobten zitiert, mit dem er wegen des Verwendens u.a. der Begriffe „Chaosregierung“, „Betrugswährung Euro“, „Überfremdungsbestrebungen“, „Bestechungssachen“ verurteilt wurde.
Zitat: „Durch die Verwendung von Formulierungen wie 'Überfremdungsbestrebungen', 'Chaosregierung', 'Bestechungssachen' etc. befindet er sich nicht mehr auf dem Boden des Rechts. Diese Äußerungen sind zum einen primitiver Vulgärjargon, zum anderen gänzlich unverhältnismäßig. Bei § 90 a StGB handelt es sich um eine Vorschrift, die zum höflichen, sicher auch kritischen Umgang im politischen Rahmen auffordert. Dagegen hat der Angeklagte offen und massiv verstoßen.“ (101 Js 58366/02 3 Ds).
Dieses Urteil des Herrn Richter Kropp vom AG Sondershausen wurde von der Berufungs- und Revisionsinstanz aufrechterhalten.
Weil mein Verlobter nicht mehr in einem Land leben wollte, in dem die Meinungsfreiheit immer weiter eingeschränkt wird, ging er Anfang 2005 ins Ausland. Dort wurde er im April 2012 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen – dieser Haftbefehl erging einzig und alleine wegen gewaltloser dissidenter Meinungsäußerungen aus den Jahren 2002 und 2003! Nach seiner Verhaftung saß mein Verlobter sechs Monate in Portugal in Auslieferungshaft (in einer mit 9 Mann belegten 8-Mann-Zelle, mit einer Toilette ohne funktionierende Wasserspülung und unter sonstigen unerträglichen Bedingungen.
Trotzdem wurde die Zeit der Auslieferungshaft bislang nur mit 1:1 angerechnet!). Seit September 2012 befindet sich mein Verlobter, der sich trotz allem bewundernswerter Weise nicht einschüchtern läßt, nunmehr in der Bayreuther Justizvollzugsanstalt in Haft. Dort wird er mit allen Mitteln drangsaliert und schikaniert.
So wurden von der Anstalt beispielsweise etwa 30 Briefe nach meines Verlobten nach draußen angehalten mit der stereotyp wiederkehrenden Begründung:
„Der Gefangene bezeichnet sich in dem Schreiben als 'Opfer der Meinungsverfolgung'“
„er bezeichnet sich als 'Dissident'“
„er bezeichnet die Zeit seiner Auslieferungshaft als 'Exil'“
„Jeder der angeführten Punkte für sich alleine rechtfertigt die Anhaltung des Schreibens“.
In meinen Augen ist das sowohl blanke Willkür als auch absolut rechtswidrig!
Trotzdem wird diese Vorgehensweise von den anderen Stellen der Justiz gedeckt. Anträge auf Aufhebung der Anhaltungen an die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth wurden kostenpflichtig negativ verbeschieden. Ebenso deckte das OLG Bamberg die Willkür der JVA. Dieses wies die von einem amtlichen Rechtspfleger verfassten Beschwerden gegen die Entscheidungen das LG Bayreuth kostenpflichtig als unzulässig zurück.
Erst wird ein Mensch skrupellos mit Justizwillkür in seinen Rechten bis in seine Grundrechte hinein verletzt, dann erweist es sich, daß die zur Wiederherstellung des Rechts angerufenen Instanzen die selbe Willkür an den Tag legen und die von der JVA begangenen Rechtsbrüche auch noch decken.
Wie im Fall Mollath, so sind es auch hier das LG Bayreuth und das OLG Bamberg, die entsprechend in Erscheinung treten!!! Besonders drängt sich der Verdacht auf einen vorsätzlichen Rechtsbruch in folgendem Fall auf, in dem es nicht um Gesetzes- sondern vor allem auch um Menschenverachtung geht! Hierbei wird die Würde der Menschen mit Füßen getreten, hierbei werden sowohl Gefangene als auch deren Besucher seelisch mißhandelt! Zunächst zur Erläuterung der Rechtslage: bereits im Jahr 1992 stellte der renommierte Strafvollzugsrechtler Rolf-Peter Collies hinsichtlich der Besuchsumstände für Strafgefangene fest:
„Für ein ungestörtes und unbeobachtetes Zusammensein muß Sorge getragen werden. Auf dieses hat der Gefangene während der Besuchszeit generell ein Recht. Die Bedeutung der persönlichen Kontakte, besonders mit nahestehenden Personen, beruht auf der Unmittelbarkeit des Sprechens, des Sich-sehen-Könnens, der Wärme der körperlichen Berührung und des Erlebens aktueller, nicht verbal geäußerten Gefühle der Partner. Dies bedingt eine extrem hohe Verletzlichkeit dieser Kontakte durch Störungen oder Kontrollen.“ (Rolf-Peter Collies, Strafvollzugsrecht, 3. Aufl., München, 1992) Entgegen dieser eindeutigen gesetzlichen Vorgabe wird mir und meinem Verlobten jedoch seit September 2012 bis heute bei den Besuchen jeglicher Körperkontakt, selbst eine Umarmung bei Begrüßung oder Verabschiedung verboten.
Darüber hinaus ist im uns zugewiesenen „Besuchsraum 2“ in der JVA Bayreuth jegliche Privatsphäre des Gesprächs verboten; ein anwesender Beamter hört jedes Wort mit und zusätzlich werden sämtliche Besuche videoüberwacht und aufgezeichnet! Laut Aussagen einiger JVA-Beamter schaut sich die Anstaltsleitung die Videos kurz vor Feierabend nochmals an.
Man vergleiche diese Zustände mit der vorher zitierten Rechtslage hinsichtlich der Besuchsbedingungen für Strafgefangene! Des Weiteren kommt in unserem Fall noch hinzu, daß mein Verlobter kein Schwerverbrecher ist, sondern einzig und allein wegen gewaltlosen dissidenten Meinungsäußerungen im Gefängnis sitzt – wohlgemerkt wegen Meinungsäußerungen aus den Jahren 2002/2003, die über ein Jahrzehnt zurückliegen! Hierfür wurde mein Verlobter im Jahr 2012 in die BRD verschleppt! Die DDR hat ihre Dissidenten wenigstens in Ruhe gelassen, wenn sie im Exil im Ausland waren...
In welche Richtung sich die BRD ein Vierteljahrhundert nach dem Fall der Mauer und dem Untergang der DDR entwickelt hat, sollte Angst machen und sämtliche Alarmglocken schrillen lassen! Wenn Gefangenen bei den Besuchen jeglicher Körperkontakt zur engsten Bezugsperson, zur Ehefrau, Verlobten oder Lebenspartnerin, verboten ist, so weit gehend, daß es selbst das Verbot einer Umarmung zur Begrüßung einschließt; wenn Gefangene keinerlei Privatsphäre haben, um mit ihrer engsten Bezugsperson vertrauliche Dinge zu besprechen (was durch den überwachten Briefwechsel ja auch auf dem Postweg nicht möglich ist), so ist das, gerade in der besonderen Situation der Gefangenen, wie ich meine, nicht nur rechtswidrig, sondern auch zutiefst und in grausamster Weise MENSCHENVERACHTEND!!!
Mitunter stellt dies gar eine seelische Mißhandlung von Gefangenen dar, die das Grundgesetz gemäß Art. 104 Abs. 1 Satz 2 verbietet. Doch in der JVA Bayreuth wie am LG Bayreuth oder OLG Bamberg interessiert das niemanden – die Mißachtung der Menschenwürde geht sogar noch weiter:
Der Warteraum zu jenem „Besuchsraum 2“, in welchem die Gefangenen vor und nach dem Besuch oft lange eingesperrt hausen müssen, dieser Warteraum verfügt – ebenso wie der Besuchsraum selbst – über keinerlei WC!
Die Gefangenen müssen, nachdem Sie sich mit Versuchen zum Verhalten oft fürchterlich quälen, ihre Notdurft vor den anderen Gefangenen im Warteraum auf den Boden verrichten, welcher hiervon auch schon die entsprechenden Spuren trägt! Hinzu kommt, daß in besagtem Warteraum die vorgeschriebene Gegensprechanlage fehlt, so daß bei gesundheitlichen Notfällen (in der JVA Bayreuth befinden sich Gefangene, die teils bis zu 70 Jahre alt sind!) oder Gewaltübergriffen keinerlei Hilfe gerufen werden kann.
Mein Verlobter wurde in diesem unsäglichen Warteraum schon einmal vergessen, ohne daß er sich bemerkbar machen konnte! In Bayreuth werden Gefangene also nicht nur mit den unzumutbaren Besuchsbedingungen im „Besuchsraum 2“ drangsaliert und seelisch mißhandelt (sowie ihre Angehörigen in Sippenhaft gleich mit!), sondern sie werden ihrer Menschenwürde beraubt, gedemütigt, indem sie ihre Notdurft vor anderen Gefangenen auf den Boden verrichten müssen! Hinzu kommt die Qual, welche die Gefangenen durchmachen, wenn sie, bis es nicht mehr geht, aus Scham verzweifelt versuchen, den Drang zur Notdurft zu unterdrücken! Meiner Ansicht nach gehören die Verantwortlichen der JVA Bayreuth wie auch die betreffenden Personen am LG Bayreuth und OLG Bamberg sofort und auf Lebzeiten aus dem Amtsdienst entfernt sowie strafrechtlich belangt!
Den mit den Bedingungen im „Besuchsraum 2“ seelisch mißhandelten und mit den aufgrund des Warteraums auch körperlich regelrecht gefolterten Gefangenen (jeder, der es schon einmal selbst durchgemacht hat, den Drang zur Entleerung unterdrücken zu müssen, während dieser immer stärker wird, weiß, wie unerträglich quälend dies ist), ist unverzüglich eine angemessene Entschädigung zuzusprechen! Bezeichnender Weise sind es in vorliegendem Fall wieder die selben Protagonisten wie schon im Fall Mollath, die die unsäglichen Zustände in der JVA Bayreuth decken - Bundesverfassungsgericht und Generalbundesanwalt bitte aufwachen!!!
Wenn Sie, liebe Leser, zur wachsenden Zahl von Menschen gehören, die den starken Eindruck haben, daß etwas nicht mehr stimmt in diesem Land, daß sich die Politik immer weiter vom Volk, und die Justiz immer weiter von Recht und Gerechtigkeit entfernt, dann helfen Sie mir bitte, dieses Schreiben zu verbreiten. Schicken Sie es an Ihre Freunde und Bekannten, einfach an alle, die Sie wachrütteln wollen, vor allem Politiker, Ämter, Medien – lassen Sie uns gemeinsam diesen Herrschaften zeigen, daß sich endlich etwas bewegt durch unser Volk und daß wir uns bestimmte Dinge nicht mehr länger bieten lassen!
Gerne können Sie auch meinem Verlobten schreiben:
Herrn Gerhard Ittner
- z.Zt. JVA Bayreuth -
Markgrafenallee 49
95448 Bayreuth.
Nach seiner Haftentlassung werden wir gemeinsam Demonstrationen organisieren für unser Volk, so wie vor 25 Jahren in der DDR. Wir werden dafür sorgen, daß das Deutsche Volk wieder eine Stimme bekommt, die aus unserem Volk kommt und für unser Volk spricht.
Es ist wieder Hoffnung in Sicht! Und vor allem ist es höchste Zeit, daß wir endlich alle gemeinsam auf die Straße gehen und den derzeit Regierenden in Politik und Justiz entgegenschreien:
WIR SIND DAS VOLK!
Bitte helft uns im Kampf gegen die unsäglichen Zustände in der JVA Bayreuth und im Kampf für eine unabhängige Justiz – wir zählen auf Euch!!!
Sandra Rübel
(s.ruebel@arcor.de)