Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten
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Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten
in der deutsch-sprachigen wikipedia
Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, kurz Trennungsgebot,
wird als Grundsatz des deutschen Rechts verstanden,
wonach Polizei und die Nachrichtendienste getrennt sein sollen.
Unterschieden werden kann zwischen einer Trennung in Bezug auf die Aufgabenbereiche (funktionelle Trennung),
die Behördenorganisation (organisatorische Trennung),
die Befugnisse (befugnisrechtliche oder kompetenzielle Trennung)
und den Datenaustausch (informationelle Trennung).
Ob und inwieweit sich ein Gebot zur Trennung von Polizei
und Nachrichtendiensten aus dem Grundgesetz herleiten lässt, ist umstritten.