Ludwig Bock

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brauner Anwalt

Geschichtsrevisionist

Volksverhetzer nach deutschem Recht

Gesellschaft für freie Publizistik

Mannheim


in der deutschsprachigen wikipedia:

Ludwig Bock (Rechtsanwalt)

(* 1942) ist ein deutscher Rechtsanwalt.
Er ist wegen Verharmlosung des Holocausts als Volksverhetzer verurteilt worden.

Kategorie:Volksverhetzer nach deutschem Recht

Kategorie:Person des Geschichtsrevisionismus (deutscher Rechtsextremismus)

Kategorie:Mitglied der Gesellschaft für freie Publizistik

Deutsches Rechtsbüro

Kanzlei Liebfrauenstr. 10, 68259 Mannheim

2012

Prozess in Koblenz
26 mutmaßliche Neonazis vor Gericht - Anklageschrift mit 926 Seiten

Von Christoph Lüttgen
Bonner Generalanzeiger 21.08.2012

2010

indymedia linksunten posting
Mannheim - Flugblätter und Plakate gegen Nazi-Anwalt Ludwig Bock
Created by: Anti-Nazi-Aktion.
Created on: 16.04.2010 - 21:14.
Happened on: Friday, 16. April 2010.
Comments: 2

indymedia linksunten posting
Mannheim - Flugblätter und Plakate
gegen Nazi-Anwältin Alexandra Rittershaus

Verfasst von: Anti-Nazi-Aktion.
Verfasst am: 16.04.2010 - 20:20.
Geschehen am: Freitag, 16. April 2010. Kommentare: 22

Mit Öffentlichkeitsarbeit wurde gegen Mannheimer Anwälte vorgegangen,
die sich in den letzten Monaten und Jahren
für Nazis einsetzten und diese vor Gericht verteidigten.
An den Kanzleien von Ludwig Bock (Liebfrauenstr. 10, Mannheim Feudenheim),
Thor von Waldstein (Mollstr. 35, Mannheim Oststadt)
und Alexandra Rittershaus (Kaiserring 38, Mannheim Innenstadt)
wurden Flugblätter und Plakate verteilt bzw. verklebt,
die über die Umtriebe der Nazi-Anwälte informierten.
wurden

2008

Ludwig Bock bei Netz gegen Nazis
3. Mai 2008

Der Mannheimer Rechtsanwalt Ludwig Bock (Jg. 1942) hat mehrfach Holocaustleugner verteidigt
und wurde selbst wegen Volksverhetzung verurteilt.
Seinen politischen Werdegang startete Bock während des Jura-Studiums.
Er wurde beim 1967 gegründeten Nationaldemokratischen Hochschulbund (NHB) aktiv
und rückte bereits im Gründungsjahr in den NHB-Bundesvorstand auf.
1972 kandidierte Bock im Wahlkreis Freiburg für die NPD bei der Bundestagswahl.
Danach konzentrierte Bock seine Tätigkeiten auf das im Juli 1973 im pfälzischen Morbach gegründete
Nationaleuropäische Jugendwerk (NEJ),
eine extrem rechte Schulungsstätte,
die er über Jahre hinweg leitete.
Zeitweilig amtierte Bock als Vorsitzender des Schiedsgerichts der Gesellschaft für freie Publizistik (GfP).
Juristisch stand Bock unter anderem der Neonazi-Band Tonstörung,
den Holocaustleugnern Ernst Tag und Frederik Toben
sowie mehrfach dem Ex-NPD-Bundesvorsitzenden Günter Deckert zur Seite.
Bundesweit bekannt wurde Bock 1977 im Düsseldorfer Majdanek-Prozess
als Beistand der ehemaligen KZ-Aufseherin Hildegard Lächert, genannt "die blutige Brygida".
Lächert war des 1.196-fachen Mordes angeklagt.
Am 154. Verhandlungstag hatte Bock beantragt,
die Zeugin Henryka Ostrowska im Gerichtssaal festnehmen zu lassen – wegen Beihilfe zum Mord.
Die ehemalige KZ-Gefangene hatte ausgesagt, sie sei in Majdanek gezwungen worden,
Behälter mit Zyklon B in die Gaskammern zu bringen.
Am 6. April 2000 bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: 6 KLs 503 Js 69/97)
ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom März 1999,
das Bock für eine Äußerung als Verteidiger in einem Strafprozess
zu 9.000 Mark Geldstrafe wegen Verharmlosung des Holocausts verurteilt worden hatte.
Damit, so das GfP-Sprachrohr Das Freie Forum,
sei erstmals ein Verteidiger für Formulierungen bei einem Volksverhetzungsverfahren persönlich bestraft worden.
Bei der Verteidigung des angeklagten Günter Deckert
hatte Bock am 3. April 1997 einen Hilfsbeweisantrag vor dem Landgericht Mannheim vorgelegt.
Darin wollte er führende Repräsentanten des deutschen Staates
als Zeugen dafür benennen,
"dass es primär massive politische Interessen" seien,
"welche dem Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit dem Holocaust entgegenstehen".
Seinen vorerst letzten großen Auftritt hatte Ludwig Bock im Februar 2007.
Beim Prozess gegen den Holocaustleugner Ernst Zündel vor dem Mannheimer Landgericht
verlas Bock in seiner Eigenschaft als dessen Wahlverteidiger
Passagen aus Hitlers Mein Kampf und den NS-Rassengesetzen.

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