Verkündigung der Reichsbürgerbewegung

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Holocaust- / Shoa- LeugnerInnen

Reichsbürger-Bewegung

da verkündet Horst Mahler um die Jahreswende 2003 / 2004,
daß seine kleine [[Holocaust- / Shoa- LeugnerInnen]]-Anhägerschaft,
seine kleine Reichsbürger Sekte,
ab nun eine "Reichsbürgerbewegung" sei
und Vollidioten in der deutschsprachigen wikipedia
weigern sich seit Jahren einzusehen,
daß die Reichsbürger-Szene keine Bewegung im soziologischen Sinne ist,
und bestehen darauf,
daß das Lemma entgegen der Realtität, der Fakten, der wissenschaftlichen Expertiesen etc
bis heute Reichsbürgerbewegung heißt

Verkündigung der Reichsbürgerbewegung

Kleinmachnow am 2. Advent des Jahres 2003. Horst Mahler
(überarbeitete Fassung vom 15. Januar 2004)

1. Das Deutsche Reich besteht fort

Das Deutsche Volk entbehrt seit dem 23. Mai 1945 der Staatlichkeit und ist deshalb unfrei. Überfremdung, Staatsbankrott, Kulturverfall, Ausverkauf der Deutschen Industrie, Arbeitslosigkeit usw. sind Ausdruck dieser Unfreiheit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, sondern nur die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" (Carlo Schmid) – diese wird künftig als "OMF-BRD" bezeichnet.

Der Nationalstaat der Deutschen, das Deutsche Reich, ist in der militärischen Niederlage von 1945 nicht untergegangen. Als Subjekt des Völkerrechts und des Staatsrechts ist es weiterhin rechtsfähig. Seine Rechtsordnung in der am 23. Mai 1945 gültigen Fassung besteht fort, ihre Wirkung ist durch völkerrechtswidrige Gewalt der Sieger über Deutschland lediglich vorübergehend gelähmt.

Die völkerrechtswidrige Gefangennahme der Reichsregierung durch die Siegermächte am 23. Mai 1945 hat das Reich handlungsunfähig gemacht

Die Urteile der Internationalen Militärtribunale (Nürnberger Prozesse) sind Völkerrechtsverbrechen und als solche null und nichtig. Das ehrende Andenken an die justizförmig ermordeten Mitglieder der Reichsregierung ist – wie in Japan bereits geschehen – wiederherzustellen.

Die Kollaboration mit der Feindmacht ist als Verbrechen nach Reichsrecht zu ahnden. Die Verjährung der Strafverfolgung ist für die Dauer der Fremdherrschaft unterbrochen.

2. Folgen der Handlungsunfähigkeit des Reiches

Das folgenreichste Moment der Handlungsunfähigkeit ist der Mangel der Fähigkeit zum Vertragsschluß. Auch im Völkerrecht gibt es keine Verträge zu lasten Dritter (Pacta tertiis nec prosunt nec nocent) [F. Berber, Lehrbuch des Völkerrechts I, 2. Aufl., C.H. Beck 1975, S. 62, 464] Die von der OMF-BRD geschlossenen Verträge binden nicht das Deutsche Reich. Das gilt insbesondere für die NATO-, EU- und Ost-Verträge, für den Beitritt der OMF-BRD zur UNO sowie für den Zwei-plus-Vier-Vertrag.

Eine weitere Folge der Handlungsunfähigkeit des Reiches ist, daß es nach dem 23. Mai 1945 keinem einzigen Ausländer die Deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit verleihen konnte. Die von der OMF-BRD ausgestellten Pässe sind null und nichtig. Alle Ausländer, die sich nach dem 23. Mai 1945 im Reichsgebiet niedergelassen haben, halten sich hier illegal auf und müssen das Deutsche Reich sofort verlassen. Sie sind für die durch ihre Anwesenheit verursachten Aufwendungen und Schäden dem Deutschen Reich ersatzpflichtig.

3. Das Grundgesetz als Fortsetzung des Krieges gegen das Reich

Die OMF-BRD ist ein reichsfeindliches System. Es tarnt sich mit der falschen Behauptung, daß "sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben" habe (vgl. die Präambel zum Grundgesetz für die OMF-BRD). Diese Lüge wird schon im Grundgesetz selbst entlarvt. Sein letzter Artikel (Art. 146) - 1990 durch den "Einigungsvertrag" neu gefaßt - bestimmt, daß es "seine Gültigkeit an dem Tage (verliert), an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Deutlicher kann nicht ausgesprochen werden, daß das Grundgesetz nicht die frei beschlossene Verfassung des Deutschen Volkes ist.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist nicht die Verfassung des Deutschen Staatsvolkes. Es ist lediglich das von den westlichen Siegermächten aufgezwungene Statut der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk in den Grenzen, die die fremden Machthaber gestützt auf ihre Waffengewalt als seinen Geltungsbereich bestimmt haben. Es verstößt gegen das Eingriffsverbot aus Art. 43 Haager Landkriegsordnung und ist ein Völkerrechtsverbrechen.

Alle vom "Deutschen Bundestag" beschlossenen, vom Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten und im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetze sind nichtig und beachtlich nur, soweit die fremde Gewalt deren Befolgung direkt oder indirekt zu erzwingen vermag.

Jegliche Mitwirkung Deutscher Reichsbürger bei der Durchsetzung bzw. Anwendung dieser "Gesetze" ist unter Umständen als Landesverrat zu ahnden, es sei denn, daß die in Betracht kommenden Handlungen nach den Grundsätzen des Betreuungsrechts für eine geschäftsunfähige Person vertretbar erscheinen.

Der Zweck des Grundgesetzes und seiner Auslegung durch die sich "Bundesverfassungsgericht" nennende Fremdherrschaftsagentur ist die Durchsetzung der Kriegsziele der US-Ostküste. Diese sind:

   die vollständige Vernichtung des Deutschen Reiches;
   die Auslöschung des Deutschen Volkes durch Kulturvernichtung und erzwungene Vermischung mit fremdkulturell geprägten Völkerschaften, denen zu diesem Zwecke die Rolle von Zivilokkupanten und Kolonisatoren zugedacht ist;
   die Erzeugung eines "ethnischen Hexenkessels" auf dem Territorium des Deutschen Reiches, um nach dem Grundsatz "Teile und herrsche!" den völkischen Selbstbehauptungswillen der Deutschen zu zersetzen bzw. wirkungslos zu machen;
   das nach Ausschaltung des Deutschen Reiches ohnmächtige Europa in einen Brückenkopf der US-Ostküste zu verwandeln mit dem Ziel, den eurasischen Großraum militärisch und wirtschaftlich als Weideland für die nomadisierenden Geldfürsten zu sichern.

4. Seelenmord am Deutschen Volk – Hauptzweck der Fremdherrschaft

Die Feindmacht USA hat am 8. Mai 1945 lediglich die grobstofflichen Kampfhandlungen eingestellt. Seitdem setzt sie – unter maßgeblicher Beteiligung hilfswilliger Deutscher - den Vernichtungskrieg gegen das Deutsche Volk mit geistigen und monetären Waffen fort. Eine beispiellose Greuelpropaganda - flankiert von einer "Umerziehung" genannten völkerrechtswidrigen Gehirnwäsche– mordet seine Seele.

Die von der Fremdmacht ausgeübte, talmudisch getarnte Gewalt- und Willkürherrschaft verhindert eine jegliche Politik zum Wohle des Deutschen Volkes und zur Wahrung seiner Würde. Zur Verschleierung dieses Sachverhalts wirken lizensierte Parteien so, "als ob" die OMF-BRD der demokratisch-parlamentarisch verfaßte Nationalstaat des Deutschen Volkes wäre. Mit der Erzeugung dieses Scheins leistet die politische Klasse Handlangerdienste bei der Niederhaltung und Ausplünderung des Deutschen Volkes.

Die Leitfiguren in diesem Spiel sind Landesverräter und als solche von den Gerichten des Reiches demnächst abzuurteilen.

Als "Wahlvolk" werden die Deutschen von den Medien in Meinungsschlachten um die "bessere Politik" gehetzt. Verschwiegen wird dabei, daß in Ermangelung eines handlungsfähigen Deutschen Nationalstaates eine Deutsche Politik überhaupt nicht stattfinden kann. Schon allein aus diesem Grunde ist das "parlamentarische Treiben" in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Verwirklichung von Freiheit sondern die Verhinderung derselben.

5. Volksaufstand zur Berufung der Ordnenden Reichsversammlung

Aus dieser Lage kann sich das Deutsche Volk nur durch einen Allgemeinen Volksaufstand befreien.

Alle Versuche, durch Teilnahme an den "als ob"-Veranstaltungen der OMF-BRD eine Besserung unserer Lage zu bewirken, sind notwendig gescheitert. Die Fortsetzung dieser Bemühungen gibt Zeugnis von der Lernunfähigkeit der daran Beteiligten und bedeutet objektiv die Vernichtung von Arbeits- und Seelenkraft, die für den Befreiungskampf dringend benötigt werden.

Das Deutsche Reich als Nationalstaat der Deutschen ist ein Sein, das in dem Willen jener Deutschen, die es noch sein wollen, gegründet ist. Nicht das Recht bringt das Reich hervor, sondern das Reich ist Träger des Rechts, welches der vernünftige Wille des Deutschen Volkes ist.

Das vorausgeschickt, ist zu überlegen, was einen Staat im Sinne eines völkischen Organismus vernichtet. Der Wille einer feindlichen Macht reicht nicht aus, das zu bewirken. Es müßte sich dieser Wille in einem Zerstörungswerk äußern, welches das Sein des angegriffenen Staates nicht nur vorübergehend lähmt, sondern für die absehbare Zukunft gänzlich aufhebt. Das ist uns erspart geblieben und wird sich wohl auch in der Zukunft nicht ergeben.

Im Volksaufstand überwinden die Deutschen, die es noch sein wollen und dem Reich die Treue halten, ihre Vereinzelung. Wo sie sich in aufständischer Gemütsverfassung versammeln, dort ist der Deutsche Volksgeist unmittelbar vorhanden und wirksam. Nicht mehr Stimmenzählerei sondern die besonnene Stimmung gibt den Ausschlag.

Maß und Ziel für den Aufstand ist die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches. Diese ist nur denkbar als Willensakt einer Ordnenden Reichsversammlung, zu der die Abordnungen der Deutschen Gaue zusammentreten werden. Sie beraten und beschließen die Neue Reichsordnung, die dann die Verfassung des Deutschen Volkes sein wird, und setzen dem Interregnum mit der Einsetzung der Organe des Reiches ein Ende.

Die Berufung der Ordnenden Reichsversammlung ist einzig und allein die Sache der Reichstreuen. Sie allein verkörpern den Willen des Deutschen Volkes, als Nationalstaat dazusein - und dieser ist das Deutsche Reich. Dieses Volk kommt - in Ermangelung konkreter Willensorgane - allein im Aufstand zu sich. Im Aufstand tritt der Volksgeist unmittelbar in Erscheinung in den aufständischen Versammlungen überall im Lande (so wie bei den Montagsdemonstrationen in Leipzig 1989/1990 zum Beispiel). Diese Aufstands-Versammlungen werden aus sich heraus das Verfahren und den Schlüssel finden, nach dem Abordnungen für die Reichsversammlung zusammengestellt werden, die dann durch "Handauflegen" seitens des Fürstenbundes die historische Legitimation erlangen. Das Wesen dieses symbolischen Aktes ist es, ein Schisma in der Organungsphase und späteren Streit, ob die von der Reichsversammlung gefaßten Beschlüsse Recht geschaffen haben, nach Möglichkeit auszuschließen.

6. "Unsere Regierung" und "unsere Politiker" – die gibt es nicht.

In allem, was wir denken und tun, müssen wir zwischen uns und dem Feind einen klaren Trennungsstrich ziehen (Mao Tse Tung). Auch die Vasallen unserer Feinde sind spätestens seit dem 9. November 1999 auch im subjektiven Sinne Feinde des Deutschen Reiches und als solche zur Rechenschaft zu ziehen.

An diesem Tage haben Reichsbürger am Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ihren Willen zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches kundgetan und in einem allgemein zugänglichen Medium, im elektronischen Weltnetz unter der Adresse http://www.deutsches-kolleg.org/wnd/ (Werkstück Nr. 1) eine öffentliche Verwarnung an jene ausgesprochen, die durch ihr Handeln die Interessen und Rechtsgüter des Deutschen Reiches verletzen und damit gegen die Gesetze des Deutschen Reiches verstoßen.

Die Behörden der OMF-BRD sind gegenüber Reichsbürgern bar jeglicher Legitimation, insbesondere sind sie nicht berechtigt, von Reichsbürgern Steuern zu erheben, gegen Reichsbürger Urteile zu sprechen und zu vollstrecken, Reichsbürgern irgendetwas zu gebieten oder zu verbieten. Das gegen die Deutschen, die es noch sein wollen, gerichtete politische Straf"recht" ist kein Recht, sondern Ausfluß der Siegerwillkür. "Richter" die dieses Recht anwenden, können allein deshalb nicht nach den Gesetzen des Reiches wegen Rechtsbeugung belangt werden, weil sie nicht Richter im Rechtssinne sondern Hilfswillige der Hauptsiegermacht sind. Sie werden allerdings im wieder handlungsfähig gewordenen Deutschen Reich nach dem "Recht" der OMF-BRD als dem maßgeblichen Handlungsstatut wegen Rechtsbeugung zu bestrafen sein, wenn und soweit sie von den Angeklagten, ihren Verteidigern oder von Reichsbürgervereinigungen über die Rechtslage aufgeklärt worden waren.

7. Eckpunkte für eine klare Orientierung

All denen, die gegen diese Sicht der Dinge mit der verstrichenen Zeit und den vielen "Wahlen" argumentieren, die inzwischen stattgefunden haben, ist entgegenzuhalten:

   Es hat in der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt freie Meinungsäußerung und deshalb auch keine freien Wahlen gegeben:
   Die NSDAP, alle ihre Gliederungen und Nachfolgeorganisationen sind im Mai 1945 von den Siegermächten unter Verletzung des Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 verboten worden.
   Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtete in seiner Ausgabe Nr. 20/2003 S. 47, von einer repräsentativen Meinungsbefragung im Jahre 1948. Danach waren zu dieser Zeit noch 57 % der Deutschen der Meinung, daß der Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen sei. Erst die nun schon seit einem halben Jahrhundert andauernde völkerrechtswidrige "Umerziehung" der Deutschen mag eine Änderung bewirkt haben. Die mit Offenkundigkeitsanspruch aufgestellte Behauptung von den 6 Millionen im Gas vernichteten Juden wäre hier der entscheidende Faktor. [Als Kontrastbild diene die Entwicklung im Bereich der untergegangenen Sowjetunion: Die für die tatsächlich geplante und von Stalins Schwager, dem Juden Kaganowitsch, durchgeführte physische Vernichtung von 30 Millionen selbständigen russischen Bauern verantwortliche KPdSU ist nach dem Zusammenbruch des bolschewistischen Systems nicht verboten worden. Ihre Nachfolgeorganisation ist in der Duma vertreten und spielt in Rußland gegenwärtig keine unbedeutende Rolle.]

Die politischen Überzeugungen der Mehrheit der Deutschen waren also von Anfang an von jeglicher Beteiligung an der "demokratischen" Willensbildung dauerhaft ausgeschlossen. Noch in dem Begleitschreiben der "deutschen" Regierungen - BRD und DDR - zum 2+4-Vertrag wird die Selbstverpflichtung der Bundesregierung, auch künftig Parteien mit nationalsozialistischem Ideengut zu unterdrücken, hervorgehoben.

Mit der mit dem Einigungsvertrag verabschiedeten Neufassung von Artikel 146 GG ist klar zum Ausdruck gebracht, daß sogar nach Meinung der Vasallenregierung das Grundgesetz nicht zur gewohnheitsrechtlichen Verfassung des Deutschen Volkes aufgewertet ist.

Das ist die eine Seite.

8. Handeln für das Deutsche Reich – hier und heute

Jeder Reichsbürger ist als Teil zugleich auch das Ganze, also das ganze Deutsche Reich, und diesem verantwortlich. Er ist aufgerufen, nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Rahmen des ihm Zumutbaren für die Belange des handlungsunfähigen Reiches zu sorgen. Jeder Reichsbürger ist Inhaber der vollen Reichsgewalt solange bis das Reich als solches wieder handlungsfähig ist. Er kann - auf eigene Gefahr - Krieg führen für das Reich, er kann Gesetze für das Reich erlassen, für das Reich die Gerichtsbarkeit ausüben und die Urteile vollstrecken.

Die Macht des Reiches kann sich in diesem Zustand der erzwungenen Anarchie immer nur soweit auswirken, wie die Macht der zum Handeln entschlossenen Reichsbürger - als Einzelne oder als freiwillige Zusammenschlüsse - reicht. Diese müssen in allem, was sie für das Reich tun, bedenken, daß sie der Einwirkung der Macht der Feinde des Reiches (siehe die Feindstaatenklauseln in der UN-Charta) - sei es unmittelbar oder in Gestalt der OMF-BRD mittelbar - ausgesetzt sind.

Jeder Reichsbürger ist aber immer nur als Teil - als dieser einzelne Volksgenosse - auch das Ganze. Das schließt es aus, daß er als Organ des Reiches handelt. Wer das von sich behauptet und entsprechend handelt, begeht objektiv Hochverrat. Er täuscht darüber hinweg, daß die Organung des Reiches als Aufgabe noch vor uns steht und diese nur das Werk einer ordnenden Reichsversammlung sein kann.

Wer als "Kommissarische Reichsregierung" auftritt, dient sich den Feinden des Reiches als "Verhandlungspartner" an, um mit diesen gemeinsam zu lasten des Deutschen Reiches Vereinbarungen zu treffen (z. B. einen "Friedensvertrag" zu schließen), mit denen die bestehenden Machtverhältnisse und die Kriegsziele der Feinde des Reiches legitimiert werden sollen.

9. Keine Ausgrenzung des Nationalsozialismus aus der Meinungsbildung

Für die Verwirklichung unserer Freiheit ist eine klare Stellungnahme zum historischen Nationalsozialismus unabdingbar.

Niemand, insbesondere die Hauptsiegermacht nicht, darf dem Deutschen Volk vorschreiben, welche Weltanschauungen ein Reichsbürger haben darf und welche nicht. Das gilt auch für die Nationalsozialistische Weltanschauung.

Das Deutsche Reich wird selbstherrlich entscheiden, welche Weltanschauungen mit der Reichstheologie nicht vereinbar und deshalb ihr öffentlicher Kultus verboten sind. Es bedarf keiner Sehergabe, um vorauszusagen, daß das Reich den Jahwe-Kult als die in der Geschichte hervorgetretene radikalste Verneinung des Humanen verbieten wird - so wie es das Deutsche Kolleg in seiner Erklärung "Ausrufung des Aufstandes der Anständigen" vorgeschlagen hat.

Die Deutschen, die es noch sein wollen, haben überhaupt noch nicht die Möglichkeiten ausgeschöpft, die ihnen das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" schon jetzt auf diesem Gebiet eröffnet.

Den "Gerichten" der OMF-BRD ist zu vergegenwärtigen, daß das Bekenntnis zur Nationalsozialistischen Weltanschauung in gleicher Weise unter dem Schutz des Artikels 4 Abs. 1 GG steht wie alle anderen weltanschaulichen und religiösen Bekenntnisse auch.

Der Versuch, durch Konstruktion einer immanenten Grundrechtsschranke aus Art. 139 GG die nationalsozialistische Weltanschauung wegen ihrer vermeintlich rassistischen und humanitätsfeindlichen Inhalte aus diesem Schutzbereich auszugrenzen, ist zum Scheitern verurteilt. "Für eine Art &Mac226;Sondervorschrift nach rechts’ ist im System des GG kein Platz." (Herzog in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. Z. GG, Art 139 Rdnr. 4).

Es darf vor allem nicht übersehen werden, daß von einer solchen immanenten Schranke in erster Linie der Judaismus betroffen wäre. Wie gezeigt werden kann, ist die Jüdische Religion und Weltanschauung bis in die Gegenwart in einem Maße von Rassismus und Menschenfeindlichkeit geprägt, das in der europäischen Geschichte nicht seinesgleichen hat.

10. Das Volk gibt sich die Verfassung – es bekommt sie nicht "geschenkt"

Gelegentlich ist der Wunsch zu vernehmen, "man" solle uns endlich die in Art. 146 GG -angeblich - "versprochene Verfassung" schenken.

Wer sollte einem selbstherrlichen Volk eine Verfassung "versprechen" können? Und wieso "erwarten" jene, daß uns eine Verfassung "geschenkt" werde? Die muß sich das Deutsche Volk durch eigenen Willensentschluß selbst geben - in einer Ordnenden Reichsversammlung.

Das Deutsche Kolleg wird noch konkretere Vorschläge für die Verwirklichung dieser Idee unterbreiten. Das landsmannschaftliche Moment ist stärker zur Geltung zu bringen. Jeder Gau sollte im Aufstand wieder zu sich finden, durch Gemeinde- und Landkreisversammlungen eine Gauversammlung hervorbringen, die dann die Abordnung des Gaus für die Reichsversammlung bestimmt. Dadurch wird bewußt, daß auch alle seit dem 8. Mai 1945 tatsächlich durchgesetzten Gebietsreformen und Länderbildungen, die dem historisch Gewachsenen widersprechen, null und nichtig sind.

Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Die noch deutsch fühlenden Historiker und Kulturwarte sind gerufen, die hier angesprochenen Grenzverläufe zu rekonstruieren und das regionale Traditionsbewußtsein zu pflegen und nötigenfalls wieder zu erwecken.

11. Reichsbürgerbriefe als organisierendes Medium

Alle diese Fragen und noch viele andere werden von nun an in regelmäßig (zunächst monatlich) erscheinenden "Reichsbürgerbriefen" ihre Erörterung und Beantwortung finden. Diese werden im elektronischen Weltnetz abrufbar sein und als Druckschriften vertrieben werden. Sie dienen nicht nur der Information sondern zugleich der Formierung der Reichsbürgerbewegung.

Über allem steht das Gebot, uns in allen Angelegenheiten und in jeglicher Hinsicht von dem Urteil unserer Feinde und ihrer Vasallen innerlich unabhängig zu machen. Mögen sie uns noch so sehr und mehr noch als bisher als Teufel porträtieren - wir wissen, wer es ist, der uns so zeichnet, und daß er nur sein Spiegelbild vor sich bringt.

Das Heilige Deutsche Reich komme, sein Wille geschehe!

Kleinmachnow am 2. Advent des Jahres 2003.

Horst Mahler

(überarbeitete Fassung vom 15. Januar 2004)


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