Verwaltungsgericht Schleswig Urteil 26. Juni 2013 NS-Propaganda als Meinungsfreiheit

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NS-Verleger Dietmar Munier

2013

Verwaltungsgericht Schleswig: Verfassungsschutzbericht 2012
darf einstweilen nur eingeschränkt weiterverbreitet werden

Erscheinungsdatum: 26.06.2013

http://archive.is/WylgR

"Endstation Rechts"
Donnerstag, 27. Juni 2013
- von Marc Brandstetter
Klatsche für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein:
Bericht 2012 muss geschwärzt werden

Niederlage für den Verfassungsschutz - Rechtsextremer Verlag im Bericht geschwärzt
vom 28. Juni 2013
Vor Verwaltungsgericht erreichte "Lesen und Schenken"
die Schwärzung seines Namens im Verfassungsschutzbericht.

https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/rechtsextremer-verlag-im-bericht-geschwaerzt-id3313066.html

"ZUERST!":
Verfassungsschutz verletzt Grundrecht auf Pressefreiheit:
ZUERST!-Verlag darf nicht mehr im VS-Bericht genannt werden

"Junge Freiheit":
28/13 / 05. Juli 2013
Sieg für den Rechtsstaat
Bundesverwaltungsgericht:
Pro Köln erzielt Erfolg gegen Verfassungsschutz
Kurt Zach

"TAZ" 15.08.2013
WARUM SICH EIN VERLEGER ÜBER EIN GERICHTSURTEIL FREUT
Verfassungsschutz verliert
von Andreas Speit

https://taz.de/!459600/