Jedem das Seine
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Nationalsozialismus, Neo-Nazismus
Jedem das Seine
in der deutschsprachigen wikipedia
Jedem das Seine, lateinisch suum cuique,
ist seit antiken philosophischen Theorien der Moral und Politik
ein für die Fassung von Begriffen des Rechts und der Gerechtigkeit,
insbesondere der Verteilungsgerechtigkeit,
vielfach ins Spiel gebrachtes Prinzip
(siehe auch Verteilungsprinzip).
Es besagt, dass jedem Bürger eines Gemeinwesens das zugeteilt wird (bzw. werden soll), was ihm gebührt,
etwa durch gerechte Güterverteilung.
Je nach politischer Theorie oder praktischem Bezug werden verschiedene Präzisierungen vorgeschlagen.
Der Status eines solchen Prinzips wird unterschiedlich bewertet.
In Deutschland ist der Ausspruch besonders bekannt
durch die Beschriftung des Tors, des nationalsozialistischen Konzentrationslagers Buchenwald
Trutz Hardo
Verurteilung wegen Volksverhetzung
1996 veröffentlichte Hockemeyer in einer vierbändigen Romanreihe das Buch Jedem das Seine, mit dessen Titel er sich auf die Beschriftung des Tors des nationalsozialistischen Konzentrationslagers Buchenwald bezog, in der Bedeutung für die Lagerinsassen von „Jedem, was er verdient“.
In dem Buch rechtfertigt er den Holocaust, indem er die Verbrechen des Nationalsozialismus durch den esoterischen Wiedergeburtsglauben relativiert.
So sei es nicht Adolf Hitler gewesen, der „den Juden das Schicksal der Gaskammer zuerteilt“ hat, sondern „jene haben es sich selbst ausgesucht“.
Dabei sei der Führer „nur der Vollstrecker ihres Willens“ gewesen.[6]
Auschwitz und der Holocaust seien das „vorherbestimmte Schicksal der Juden“ und eine „gerechte Sühne für begangene Untaten im früheren Leben“: Die ermordeten Juden hätten ihr Schicksal ausgesucht, da sie sich in früheren Leben zumeist als Nichtjuden schuldig gemacht hätten.[7][8][9]
1998 wurde Trutz Hardo deshalb vom Amtsgericht Neuwied wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Geldstrafe verurteilt.[10][8][7]
Das Buch wurde im selben Jahr verboten.
Am 30. Mai 2000 wurde das Urteil in zweiter Instanz mit kleinen Änderungen bestätigt.[11]
Seitdem wird er von Kritikern teilweise als rechtsradikaler Antisemit bezeichnet (z. B. von Jutta Ditfurth).
Noch Anfang 2018 bewirbt der Autor das Werk im Rahmen seines Webauftrittes, allerdings mit dem Hinweis „in Deutschland wegen Bezug des Karmagesetz auf den Holocaust verboten!“[12]
Am 8. Dezember 2005 trat Hardo im RBB-Magazin Polylux auf.
Helmut Lehner, der Leiter des Programmbereichs Film und Unterhaltung beim RBB, entschuldigte sich daraufhin bei der jüdischen Gemeinde für die Ausstrahlung.[7]
Im Mai 2006 veröffentlichte Hardo als „Experte“ einen Esoterik-Test in der Bildzeitung.[13]
Nach Protesten erklärte die Redaktion, nichts von seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung gewusst zu haben, und kündigte an, künftig „nie wieder über diesen Mann (zu) berichten“.