Junge Freiheit Chronik: 10 Jahre Wochenzeitung

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"Junge Freiheit"
05/04 23. Januar 2004
Chronik: 10 Jahre Wochenzeitung

21. Januar 1994:
Zum ersten Mal erscheint die 1986 von Dieter Stein
mit anderen Schülern und Studenten in Freiburg im Breisgau
als Zweimonatszeitschrift ins Leben gerufene JUNGEN FREIHEIT als Wochenzeitung.

5. Mai 1994:
Die "Märkische Allgemeine Zeitung" berichtet,
daß die Stadtverordnetenversammlung von Potsdam den Eigentümer des Mietshauses,
in dem sich die Büroräume der JUNGEN FREIHEIT befinden, aufgefordert hat,
"die von ihm an die als rechtsextremistisch eingeschätzte Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT
vermieteten Räume zu kündigen".
Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes
und einer Aufforderung auf Unterlassung
läßt der Oberbürgermeister Horst Gramlich (SPD) mitteilen,
daß es "keine rechtlich geschützte Möglichkeit
der Ermittelung der Anschrift des Eigentümers"
gebe und deshalb "die Stadtverwaltung nicht
zur Ausführung des Beschlusses angewiesen" werde.

25. Mai 1994:
Linksradikale Organisationen
machen seit 1992 gegen den Vertrieb der JUNGEN FREIHEIT
unter dem Motto "Stoppt Nazi-Zeitungen" mobil.
Statt dies als Angriff auf die Pressefreiheit zu problematisieren,
veröffentlicht die "Frankfurter Rundschau" einen sympathisierenden Artikel
unter der Überschrift "Rechte Hetze zwischen Comics und Gummibärchen -
Engagierte Jugendliche wollen Kioskbetreiber überzeugen,
'Nazi-Zeitungen' aus dem Sortiment zu nehmen".
Durch die bundesweiten Boykottdrohungen erleidet der Vertrieb der JF schwere Einbrüche.
Der geschätzte Schaden beläuft sich bis heute auf jährlich schätzungsweise 500.000 Euro.

29. Oktober 1994:
Bei einer Demonstration
von rund 1.000 Mitgliedern linksextremer Gruppen
gegen die JUNGE FREIHEIT
kommt es in Potsdam-Bornstedt zu schweren Ausschreitungen.

4. Dezember 1994:
Auf die zur FAZ gehörende Weimarer "Union-Druckerei",
in der die JF gedruckt wurde, verüben Linksterroristen einen Brandanschlag,
bei dem es zu einem Sachschaden von 1,5 Millionen Mark kommt.
In einem Bekennerschreiben heißt es,
"wir wollen mit unseren Brandsätzen gegen die Druckerei,
einen Kiosk und gegen Fahrzeuge von Vertriebsfirmen das Ende dieses Machwerks beschleunigen."
Am 13. Dezember 1994 erscheint ein von der JF initiierter Appell
"Die Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden -
Appell anläßlich des Anschlags auf die Druckerei der JUNGEN FREIHEIT
",
der u.a. von
Daniel Cohn-Bendit,
Peter Gauweiler,
Richard Herzinger,
Alfred Mechtersheimer,
Ulrike Poppe,
Thomas Schmid
und Rolf Stolz unterschreiben ist.
Obwohl der Generalbundesanwalt
die Ermittlungen wegen des "Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung" an sich zieht,
werden die Täter nie ermittelt.
Als Folge des Brandanschlags kündigt die Union-Druckerei ihren Vertrag mit der JUNGEN FREIHEIT fristlos.

10. Januar 1995: Die "Welt" berichtet unter der Überschrift
"Institut äußert Sorge um Pressefreiheit in Deutschland":
"Auf das sonst so leuchtend helle Bild von Pressefreiheit in Deutschland
ist 1994 ein Schatten gefallen.
Zum ersten Mal seit der deutschen Vereinigung 1990
erwähnt der Jahresbericht des Internationalen Presseinstituts (IPI) in London
die Bundesrepublik im Zusammenhang mit einer Reihe 'bedenklicher Vorkommnisse'.
Bis 1989 stand ausschließlich die DDR auf der Anklageliste. (...)
Der IPI-Direktor sieht die Presse- und Informationsfreiheit
aber nicht nur durch Politik und Justiz gefährdet.
Auf Befragen bezog er auch die Anschläge sogenannter autonomer Gruppen
auf die Druckerei der rechtsorientierten Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT in seine Kommentierung ein.
Wenn undemokratische Gruppierungen mit Gewalt die Veröffentlichung unbequemer Meinungen verhindern wollten,
so müsse das genauso gerügt werden
wie der 'Druck von Politik und Justiz auf die Presse'."

18. Januar 1995:
Bei einem erneuten Anschlag auf die JF
geht das Auto von Chefredakteur Dieter Stein in Flammen auf.

13. März 1995:
Der "Spiegel" berichtet exklusiv,
der nord-rhein-westfälische Innenminister habe die "Beobachtung" der JUNGEN FREIHEIT angeordnet.
Es läge ein 30seitiges Dossier vor,
in dem die Zeitung schwer belastet würde.
Reißerisch hebt der "Spiegel" den Vorwurf des Antisemitismus hervor,
der sich auf eine 1994 in der JF veröffentlichte Glosse stütze,
die tatsächlich aber gegen Antisemitismus gerichtet war.
Die JF reicht am 26. März eine Beschwerde beim deutschen Presserat gegen den "Spiegel" ein.
Mit Erfolg: Am 18. Juli wertet der Beschwerdeausschuß
die "Spiegel"-Behauptung als unzulässig
und als Verstoß gegen die redaktionelle Pflicht,
Dokumente sinngetreu wiederzugeben (Ziffer 2 Pressekodex). (...)
Der "Spiegel" druckte die Information
und den Hinweis auf die Mißbilligung durch den Presserat nicht ab
und beließ seine Leser im Glauben,
seine Berichterstattung sei korrekt gewesen.

Mai 1995:
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
erhebt im Verfassungsschutzbericht für 1994 erstmals den Vorwurf,
es existierten "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen in der JF".
Viele Zeitungen stürzen sich nun auf diesen Vorwurf
und verdrehen ihn zu der Behauptung,
die JF werde als "rechtsextremistisch" eingeordnet -
juristisch ein himmelweiter Unteschied.
Die JF bereitet juristische Schritte gegen NRW vor.

24. August 1995:
In einem Interview mit der "Wochenpost"
billigt die stellvertretende PDS-Vorsitzende Angela Marquardt den Brandanschlag auf die JF.
Auf die Frage des Redakteurs, wie sie es finde,
"wenn Brandanschläge auf die Druckerei der rechtsgerichteten JUNGEN FREIHEIT stattfinden",
antwortet sie: "Ich halte es für legitim, zu verhindern,
daß die JUNGE FREIHEIT gedruckt werden kann."
Aufgrund einer folgenden Strafanzeige wegen Billigung einer Straftat
nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Marquardt auf.
Sie wird vor Gericht am 4. Februar 1997 freigesprochen.


EINSCHUB:

JF Inserat Wir Selbst 1995 01 .jpg

Inserat "Wir Selbst" 1995/01



Oktober 1995:
Die JF zieht von Potsdam nach Berlin um.
Der Potsdamer Vermieter hatte unter dem Druck der Anschläge und auch der Presseberichterstattung der JF gekündigt.
Innerhalb kürzester Zeit wird der neue Vermieter in Berlin derart unter Druck gesetzt,
daß der JF wieder gekündigt wird
und sie erneut umziehen muß.
Seit Oktober 1996 befindet sich der Verlag nunmehr in Berlin-Wilmersdorf.

EINFÜGUNG:
AUSLASSUNG DER JF:
bevor sie in das Mosse-Zentrum im Berliner Zeitungsviertel zog,
gab es noch ein Intermezzo in der Fabriketage Roland Wehls in der Lehrter Strasse in Berlin Moabit

6. Juni 1996:
In den ARD-Tagesthemen wird ein Beitrag gesendet,
der die FAZ bezichtigt, Werbung von "rechtsextremen Verlagen" zu schalten,
darunter Werbeanzeigen der JUNGEN FREIHEIT.
Belastet wird die JF
durch ein ebenfalls in den Tagesthemen gesendetes Interview
mit dem Chef des NRW-Verfassungsschutzes, Fritz-Achim Baumann,
der ebenfalls die FAZ für ihre Anzeigenpolitik kritisiert.
Ein skandalöser Eingriff in die Pressefreiheit,
der für diesen Beamten keine Konsequenzen hat.
Konsequenzen zieht allein die FAZ:
Seit dieser Tagesthemen-Sendung verweigert sie die Schaltung von Werbeanzeigen der JF im redaktionellen Teil des Blattes.

9. August 1996:
Die JUNGE FREIHEIT stellt Antrag auf Einstweilige Anordnung
und erhebt Klage im Hauptsacheverfahren
gegen das Innenministerium des Landes NRW
auf Unterlassung der Beobachtung der JF im Verfassungsschutzbericht.

24. Oktober 1996:
Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Der Antrag der JUNGEN FREIHEIT auf einstweiligen Rechtsschutz gegen das Land NRW wird abgelehnt (Az 1 L 3150/96).

14. Februar 1997:
Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Die Klage der JUNGEN FREIHEIT gegen das Land NRW wird abgewiesen (Az 1 K 9318/96)
Das Gericht läßt im Urteil jedoch eindeutig festhalten:
"Der Beklagte macht ... geltend,
die Klägerin zu keinem Zeitpunkt als rechtsextremistisch im Sinne eines endgültigen Werturteils bezeichnet zu haben."

17. April 1997:
Die JUNGE FREIHEIT stellt Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor dem Oberverwaltungsgericht Münster..

2. Dezember 1997:
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS (Drucksache 13/9345)
hinsichtlich der abweichenden Bewertung der JF
durch den NRW-Verfassungsschutz,
der sie im Gegensatz zum Verfassungsschutz des Bundes
als "rechtsextrem" einschätze.
Die Bundesregierung stellt klar:
"Im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 1996
wird die JUNGE FREIHEIT nicht als rechtsextremistisch eingeschätzt.
Vielmehr weist der Bericht darauf hin,
daß Anhaltspunkte
für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vorliegen.
In Abweichung zum Bundesbericht ermöglichen §§ 3 Abs. 1 und 15 Abs. 2
des Gesetzes über den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen
das Sammeln und Auswerten von Informationen
sowie die Aufklärung der Öffentlichkeit
bereits dann,
wenn tatsächliche Anhaltspunkte
für den Verdacht extremistischer Bestrebungen vorliegen."

2. April 1998:
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Klaus Rose,
rechtfertigt in einem Schreiben an den CDU-Bundestagsabgeordneten Heinrich Lummer
interne Warnungen der Bundeswehr
vor dem Bezug der JUNGEN FREIHEIT durch Soldaten,
insbesondere Wehrpflichtige in Kasernen damit,
daß nach "Auffassung" des NRW-Verfassungsschutzes
"Anhaltspunkte für den Verdacht auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" vorlägen.
Zuvor war öffentlich geworden,
daß der Militärische Abschirmdienst
in Informationen für Sicherheitsbeauftragte der Bundeswehr
gestützt auf den NRW-Verfassungsschutz
die JF als "Beispiel rechtsextremistischer Periodika" nannte.

26. März 1999:
Die JF (Nr. 13/99) veröffentlicht ihr erstes Interview mit Jörg Schönbohm,
damals Landesvorsitzender und Spitzenkandidat der brandenburgischen CDU.
Das Interview löst helle Empörung bei der regierenden SPD und bei den Medien aus.

Juli 1999:
In einer Broschüre "50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen"
legt der NRW-Innenminister offen, sich jahrelang bemüht zu haben,
auch andere Landesämter zur Beobachtung der "Neuen Rechten" (auf gut deutsch: der JUNGEN FREIHEIT) zu bewegen,
dabei aber erfolglos gewesen zu sein:
"Seit 1992 (waren) Abstimmungsversuche des Innenministeriums NRW vorausgegangen,
mit dem Bund und den Landesbehörden zu einer einheitlichen Auffassung zu gelangen.
Ein bundesweiter Konsens wurde bis heute nicht gefunden."

7. Januar 2000:
Die JF publiziert ein Interview mit dem baden-württembergischen CDU-Landtagsabgeordneten Arnold Tölg
zur Frage deutscher Zwangsarbeiter im Zweiten Weltkrieg.
Tölg erntet für dieses Interview einen Sturm des Protestes
seitens der Grünen und der SPD im Stuttgarter Landtag.
Die "Stuttgarter Zeitung" und die "Sindelfinger Zeitung"
hatten in diesem Zusammenhang
einen linksgerichteten Stuttgarter Historiker mit der Aussage zitiert,
die JF schmücke sich mit fremden Federn,
ohne die Autoren um die Zustimmung
zum Abdruck der Texte gebeten zu haben.
Die JF verklagte sowohl den Wissenschaftler
als auch die Zeitungen auf Unterlassung dieser Behauptung
und obsiegte auf ganzer Linie.
Die FAZ berichtete in einem Beitrag im Feuilleton am 3. Juli 2000
ausführlich darüber ("Fremde Federn vor Gericht - nie war sie mit solcher Genugtuung Kläger:
Die JUNGE FREIHEIT prozessiert um Meinungen").
Dieser FAZ-Beitrag ist übrigens ein Musterbeispiel für den Unernst,
mit dem Redaktionen, die sich bürgerlich nennen,
mit der Problematik der Pressefreiheit
im Fall der JF umgehen.
Der FAZ-Redakteur befragte
für seinen dreispaltigen Artikel
zwar den Beklagten, Gerhard Hirschfeld, Direktor der Bibliothek für Zeitgeschichte in Stuttgart,
nicht aber Dieter Stein, den Kläger.

28. April 2000:
Der ehemalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl
kritisiert in der JF die neuerlichen Vorwürfe des NRW-Verfassungsschutzes
in seinem Jahresbericht 1999.
Stahl stellt fest, es gehe "bei der Auseinandersetzung zwischen der JF
und den kleinen Metternichs aus NRW
um die Meinungs- und Pressefreiheit,
die es als Urrecht aller demokratischen Freiheiten
gegen die politisch Korrekten zu verteidigen gilt".

22. September 2000:
Christoph Zöpel (SPD), Staatsminister im Auswärtigen Amt,
wird von zahlreichen Medien massiv angegriffen,
weil er sich in einem Interview in der JF geäußert hat.
Die FAZ schreibt zu der Affäre:
"Zöpel sagt im Gespräch mit dieser Zeitung,
er habe mit dem Interview 'keinerlei Probleme':
'Ich halte das weiterhin für richtig.'"

28. September 2000:
Selbst in einer Bundestagsdebatte wird das JF-Interview thematisiert.
Der damalige FDP-Generalsekretär Guido Westerwelle
greift dort massiv die Bundesregierung an:
"Man muß sich auch überlegen, wo man etwas sagt.
Es gibt mehrere Mitglieder dieses Hauses,
die dem vom Verfassungsschutz beobachteten Zeitungsorgan JUNGE FREIHEIT Interviews gegeben haben.
Ich bedaure das."

18. Juni 1999:
Die JF publiziert ein Interview
mit Hans Matthias Kepplinger, Professor für Publizistik und Kommunikationswissenschaft
am Institut für Publizistik in Mainz
und geschäftsführender Leiter des Instituts zum Ausgang der Europawahlen.
Kepplinger wird vom Allgemeinen Studentenausschuß (AStA) in Mainz massiv kritisiert
als "eine gedankenlose Verharmlosung demokratiefeindlicher Tendenzen
und eine potentielle Schädigung der wissenschaftlichen Reputation des Studienfaches Publizistik in Mainz".
Gegenüber der Presse bleibt Kepplinger jedoch standhaft.
So schreibt die "Mainzer Rhein-Zeitung" (MRZ) am 14. Juli 1999:
"Für 'völlig aus der Luft gegriffen'
hält Professor Hans Mathias Kepplinger die Vorwürfe gegen ihn.
'Wenn mir jemand vernünftige Fragen stellt,
gebe ich auch Antworten',
rechtfertigt er auf MRZ-Anfrage das Gespräch zum Thema Europawahl.

13. Oktober 2000:
Die stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch,
wird wegen eines Interviews mit der JF von zahlreichen Zeitungen massiv angegriffen.
Es kommt zu einem Beschluß des Zentralrates,
daß der JF keine Interviews mehr gegeben werden sollen.
Vizepräsident Michel Friedman begründet dies damit,
daß es problematisch sei,
"einer Zeitung, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird,
weil sie als rechtsradikal eingestuft ist,
ein Gespräch anzubieten".

27. Oktober 2000:
In einem Interview mit der JF äußert sich Friedhelm Farthmann,
1975 bis 1985 NRW-Sozialminister,
von 1985 bis 1995 Fraktionsvorsitzender der SPD im nordrhein-westfälischen Landtag.
Dort äußert er sich freimütig zum Thema Einwanderung
und der "Leitkultur-Debatte"
und äußert dann: "Es ist natürlich ein Mangel an Demokratie,
wenn nicht das ganze Meinungsspektrum zum Ausdruck kommt.
Deshalb ist auch die sogenannte political correctness,
zumindest deren extreme Ausprägung, so verderblich."
Mit Christoph Zöpel und Friedhelm Farthmann
haben sich damit schon zwei langjährige sozialdemokratische Landesminister aus NRW
zur JF als publizistischer Plattform bekannt.

November 2000:
An der Universität Jena entbrennt eine politische Kampagne
gegen den dort lehrenden Philosophieprofessor Günter Zehm,
weil er für die JUNGE FREIHEIT wöchentlich seine berühmte "Pankraz"-Kolumne verfaßt.
Unter Berufung auf den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz
werfen linksextreme Studenten Zehm Unterstützung des "Rechtsextremismus" vor.

5. Januar 2001:
Mit einem sechszeiligen Schreiben
kündigt die Deutsche Postbank der JUNGEN FREIHEIT ihr Hauptgeschäftskonto zum 8. April 2001,
weil es "derzeit keine ausreichende Grundlage für eine Geschäftsbeziehung" gebe.
Erst auf Nachfrage von Journalisten erklärt ein Sprecher der Postbank, Joachim Strunk,
den Grund für die Kündigung:
"Wir möchten mit extremen Organisationen keine Kundenbeziehung."
Wie sich in den folgenden Tagen herausstellt,
stützt sich die Postbank bei ihrem Vorwurf
auf die haltlosen Verdächtigungen des NRW-Verfassungsschutzes.

16. Januar 2001:
Die JF stellt beim Landgericht Berlin Antrag
auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung
gegen die Deutsche Postbank AG wegen der Kontokündigung.

22. Januar 2001: Die Maßnahme der Postbank wertete der Vorsitzende des Journalisten-Verbandes Berlin, Alexander Kulpok,
als "Angriff auf die Pressefreiheit".
Gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus" erklärt er:
"Eine Bank kann kein Medienunternehmen in den Ruin treiben,
nur weil ihr dessen politische Richtung nicht paßt."

1. Februar 2001:
In großformatigen Anzeigen erscheint in FAZ, "Süddeutscher Zeitung", "Berliner Morgenpost" und "Bonner Generalanzeiger"
ein "Appell für die Pressefreiheit -
Gegen die von der Postbank ausgesprochene politisch motivierte Kündigung
des Hauptgeschäftskontos der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT
".
Noch am Tag des Erscheinens des Appells
zieht die Postbank gegenüber der JUNGEN FREIHEIT die Kontenkündigung zurück.

2. Februar 2001:
Helmut Markwort kritisiert öffentlich
massiv die Praxis des NRW-Verfassungsschutzes:
"Ich sehe eine Tendenz,
daß man rechte Positionen immer mit rechtsextremen in einen Topf wirft. (...)
Für mich ist die JUNGE FREIHEIT ein Medium,
das innerhalb des demokratischen Systems steht."
"Der Verfassungsschutz in NRW beobachtet alles,
was nicht auf dem linken Flügel der SPD beheimatet ist."
("Tagesspiegel", 02.02.01
und Nachrichtenagentur DDP vom 02.02.2001)

9. März 2001:
Andreas von Bülow, 1976-1980 Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Bundesforschungsminister von 1980-1982
und langjähriger SPD-Bundestagsabgeordneter, hatte der JUNGEN FREIHEIT ein Interview gegeben,
das am 1. Februar 2002 in der JF erschienen war.
Gegenüber der "Frankfurter Rundschau",
die daraufhin von einer Ausladung
(die wiederum mit den Verdächtigungen des NRW-Verfassungsschutzes begründet wurde)
von Bülows von einer Veranstaltung berichtet hatte,
äußerte sich von Bülow folgendermaßen:
"Die ihm zugesandten Belegexemplare der JUNGEN FREIHEIT ...
lassen eine Verfassungswidrigkeit auch nicht im Ansatz erkennen,
schrieb von Bülow an die FR."

23. März 2001:
In einem Interview mit der JUNGEN FREIHEIT
äußert sich Ephraim Kishon,
für den Literatur-Nobelpreis nominierter israelischer Bestseller-Autor,
zu den Vorwürfen des Verfassungsschutzes:
"Sie sind 'rechtsgerichtet',
weil Sie nicht linksgerichtet sind.
Ihr niveauvolles Blatt ist nicht radikal,
es ist nicht einmal,
was man 'rechts' nennt,
sonst hätte ich Ihnen kein Interview gegeben."

29. März 2001:
Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt im Rechtsstreit der JUNGEN FREIHEIT
gegen die "Neue Osnabrücker Zeitung" ein Urteil des Landgerichtes Göttingen vom 22. November 2000.
Die "Neue Osnabrücker Zeitung" hatte in einem Artikel vom 10. Oktober 2000 behauptet,
die JUNGE FREIHEIT sei ein "Organ,
das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird".
Die JUNGE FREIHEIT hatte hiergegen Klage auf Unterlassung erhoben
unter Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 14. Februar 1997,
in dem festgehalten wurde,
daß NRW die JF explizit nicht als rechtsextremistisch einordnet.
Das Landgericht Göttingen urteilte jedoch,
die Behauptung, die JF werde vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft,
enthalte einen "Tatsachenkern" und sei deshalb zulässig.

April 2001:
Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2000
verwirft der sächsische Innenminister die NRW-Praxis,
unter dem Titel "Neue Rechte" unter anderem die JF des Extremismus zu verdächtigen:
"In diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff 'Neue Rechte' verwendet.
Er ist aber nicht allgemein verbindlich definiert.
Mit ihm werden sowohl die Intellektualisierung des Rechtsextremismus
als auch Vertreter demokratisch konservativer Position in Verbindung gebracht.
Wegen der Unschärfe eignet sich der Begriff nicht für die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden."

22. Mai 2001:
Nach geschlagenen vier Jahren fällt das Oberverwaltungsgericht Münster
im Verfahren der JF gegen das Land NRW den Beschluß,
den Antrag der JUNGEN FREIHEIT auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von 1997 nicht zuzulassen (Az 5 A 2055/97).
Angesichts der vorangegangenen, mit größter Not abgewendeten Kündigung des Hauptgeschäftskontos ist es Hohn,
wenn das Gericht in seiner Urteilsbegründung
zu dem durch den NRW-Verfassungsschutz verursachten wirtschaftlichen Schaden
bei der JF schreibt:
"Selbst wenn die Klägerin durch die Veröffentlichung in den Verfassungsschutzberichten
des Beklagten wirtschaftliche Nachteile erlitten hätte,
die durch einen verstärkten Zulauf von Lesern aus dem rechtsextremistischen Spektrum nicht kompensiert worden wären,
käme diesem Umstand für die rechtliche Bewertung keine Bedeutung zu.
Hierbei würde es sich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat,
lediglich um faktische Folgewirkungen handeln,
die einer Organisation, welche sich am politischen Willensbildungsprozeß beteiligt,
durch zulässige öffentliche Kritik an ihrem Standpunkt entstehen."

Juni 2001:
Die JF feiert ihr 15jähriges Bestehen.
Anläßlich dieses Jubiläums schreibt die "Welt" zum Thema NRW-Verfassungsschutz:
"Beweise für eine rechtsextremistische Tendenz hat er nie gefunden, nur 'Anhaltspunkte'."

23. Juni 2001: Die JF reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OVG Münster vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Das Verfahren ist seitdem in Karlsruhe anhängig.

12. Juli 2001: Die Kölner Boulevardzeitung "Express" schlagzeilt: "Geheimdienst warnt vor der JUNGEN FREIHEIT - Innen-Experte ging Rechten auf den Leim". Hintergrund: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Enders hatte der JF ein Interview gegeben.

16. August 2001: Götz Kubitschek, seit Jahren freier Autor
und zeitweise Ressortleiter der JF,
Oberleutnant der Reserve, wird vom Personalamt der Bundeswehr aus einer laufenden Wehrübung entlassen.
In einem Schreiben von Generalmajor von Scotti hieß es:
"In der Zeit vom 23.06.1995 bis 24.01.1997 waren Sie verantwortlicher Redakteur des Ressorts 'Sicherheit und Militär' der Publikation JUNGE FREIHEIT.
Auch danach sind Veröffentlichungen von Ihnen, u. a. am 21.04.2000, in der Publikation JUNGE FREIHEIT erschienen.
Sie haben sich somit an rechtsextremistischen Bestrebungen beteiligt."
Die JF initiiert daraufhin einen "Appell an die Bundeswehr - Gegen die Entlassung konservativer Soldaten",
den weit über 2.000 Bürger unterzeichnen und
der im April zum Erfolg führt:
Götz Kubitschek kann wieder an Wehrübungen teilnehmen und ist voll rehabilitiert.

19. Februar 2002: In einer Rezension des von Hans-Helmuth Knütter herausgegebenen Buches
"Der Verfassungsschutz - Auf der Suche nach dem verlorenen Feind"
schreibt die "Welt": "Seit jüngstem äußert sich auch eine fundierte konservative und 'rechte' Kritik am Verfassungsschutz.
Sie entzündet sich an der schwer nachvollziehbaren
und offenbar parteipolitisch motivierten Einstufung der konservativen Wochenzeitung JUNGEN FREIHEIT durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz.
Hier wurde zum ersten Mal die Beobachtung eines rechten,
aber sich zur Demokratie bekennenden Mediums problematisiert.
Der Fall, den der nationalliberale Jurist Manfred Brunner akribisch dokumentiert,
steht deshalb auch nicht umsonst in der Mitte des Sammelbandes.
Die JF wurde über Jahre vom Verfassungsschutz NRW als 'rechtsextremistisch'
beziehungsweise 'dessen verdächtig' bezeichnet.
Brunner sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip (Art. 20 II GG),
weil so die Publikation aus dem demokratischen Diskurs herausgedrängt wird."

März 2002:
Um die Klage der JF gegen den NRW-Verfassungsschutz zu stärken,
tritt der ehemalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl als Prozeßbevollmächtigter in das Verfahren ein
und löst damit den Münchner Rechtsanwalt Manfred Brunner ab.

Juni 2002:
Am 3. Juni erscheint in der FAZ ganzseitig, am 5. Juni in der "Süddeutschen Zeitung" halbseitig der von der JF initiierte "Appell für die Pressefreiheit - Gegen die Verletzung demokratischer Grundrechte durch den NRW-Verfassungsschutz",
den bis April 2003 über 3.000 Menschen unterschrieben haben.
In über 200 persönlichen Schreiben protestieren Bürger direkt bei Ministerpräsident Wolfgang Clement
gegen die Praxis des NRW-Verfassungsschutzes.

November 2002:
Eine Pressekampagne bricht über den brandenburgischen Innenminister
und stellvertretenden Ministerpräsidenten Jörg Schönbohm herein,
der der JF (Ausgabe 47/02, 15. November) ein Interview gegeben hat.
PDS und Grüne fordern seinen Rücktritt.
Zentraler Vorwurf: Die JF werde "vom Verfassungsschutz NRW beobachtet".
In einer Landtagsdebatte stellt sich Ministerpräsident Matthias Platzeck vor Schönbohm.

23. Januar 2003: In Halle/Saale kommt es zu Ausschreitungen
während eines Vortrages des JF-Chefredakteurs Dieter Stein auf einem Verbindungshaus.
Steins Auto wird schwer demoliert.
Alarmierte Anrufer benachrichtigten die Polizei.
Das "Ermittlungsverfahren" gegen Unbekannt aufgrund der Strafanzeige der JF
wird von der Staatsanwaltschaft Halle ohne Ermittlungen eingestellt.

April 2003:
Auch in seinem Jahresbericht für 2002
erneuert der NRW-Innenminister seine Vorwürfe gegen die JF.
In einem weiteren ergänzenden Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht
fordert die JF die baldige Verhandlung der Verfassungsbeschwerde,
die seit 2001 anhängig ist.
In einem weiteren Schritt wird ein neues Verwaltungsstreitverfahren gegen NRW vorbereitet,
um auch gegen den aktuellen Verfassungsschutzbericht zu klagen.